Abgas-Streit um VW Tiguan TDI — 06.02.2009
Keine Lösung in Sicht
Der von AUTO BILD aufgedeckte Abgasnorm-Streit um den VW Tiguan TDI geht weiter. Vorerst wird es für die Diesel-Besitzer keine Rückzahlung der entgangenen Steuerbefreiung geben. Vielleicht aber eine Nachrüstmöglichkeit.
Käufer des
VW Tiguan
TDI streiten weiter um die Abgasnorm-Einstufung ihrer Fahrzeuge. Denn alle
Diesel-Tiguan (140/170 PS) erfüllen nur die
Euro-4-Norm – trotz der VW-Werbeaussage, der Motor erfülle die "Euro-5-Grenzwerte". Betroffen sind in Deutschland rund 30.000 Kunden. Ob ihnen die entgangene
Steuerbefreiung in Höhe von 308 Euro von VW erstattet wird, ist bislang völlig unklar. Ebenso, ob die Autos mit technischen Änderungen auf Euro 5 gebracht werden können. VW-Sprecher Christian Haacke: "Im Laufe des Frühjahrs rechnen wir mit neuen, verbindlichen Entscheidungen." Die VW-Kundenbetreuung kündigte betroffenen
Tiguan-Fahrern an, das Modell werde voraussichtlich ab der 22. Woche 2009 Euro 5 erfüllen. Eine Nachrüstmöglichkeit für bereits ausgelieferte Autos werde geprüft. Offiziell wollte VW dies nicht bestätigen.
Der
Q5 von Konzernschwester
Audi schafft mit Zweiliter-TDI ebenfalls nur Euro 4, mit dem großen Dreiliter-TDI (240 PS) aber Euro 5. Der kleinere Motor bewege sich in einem ungünstigeren Lastbereich, so Audi. Euro 5 werde es daher für den Q5 wohl vorerst nicht geben. VWs nächste TDI-Generation wird zur IAA im Herbst 2009 erwartet (1,6 l, 110/140
PS; 2 l, 170/204 PS). Spätestens mit diesen Motoren muss der Tiguan die Euro-5-Norm schaffen – denn die ist ab September 2009 Pflicht.
Anwalt und Verbraucherschützer: "Irreführend und missverständlich"
Rechtsanwalt Thomas Brehm aus Hamburg (links) und Markus Saller von der Verbraucherzentrale Bayern.
Thomas Brehm, Rechtsanwalt aus Hamburg: VW behauptet, der TDI-Motor des Tiguan "erfüllt bereits jetzt die ab 2009 in Kraft tretende
Euro-5-Abgasnorm", obwohl das für den Tiguan mit diesem Motor nicht zutrifft. Das halte ich für irreführend und wettbewerbswidrig. Käufer haben darüber hinaus möglicherweise Schadensersatzansprüche, Mängelansprüche oder können gar, wenn die Euro-5-Einstufung Vertragsgrundlage war, vom Vertrag zurücktreten.
Markus Saller, Verbraucherzentrale Bayern: Insgesamt ist der Werbeauftritt als unglücklich und wenn nicht irreführend, so zumindest als verwirrend zu bezeichnen. Kundenfreundlichkeit sieht anders aus.