Abwrackprämie ab 30. März — 23.03.2009
Abwrackprämie 2.0
Die Reservierung der Abwrackprämie wird künftig nur in Kombination mit einer digitalen Kopie des Kaufvertrags akzeptiert. Antragsteller brauchen also einen Scanner, um dabei zu sein.
Alle Fragen und Antworten zur Abwrackprämie
Denn: Die offiziellen Reservierungsbescheide werden erst ab dem 16. April per Post verschickt – und zwar streng nach der Eingangs-Reihenfolge vollständig ausgefüllter Online-Anträge. Im Klartext: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Unvollständige Anträge werden zurückgeschickt. Alle weiteren Unterlagen (siehe unten) können auch zu einem späteren Zeitpunkt eingereicht werden. Die Reservierung auf die Prämie gilt für sechs Monate; innerhalb dieses Zeitraums muss das Altauto verschrottet sowie das Neufahrzeug zugelassen werden. Mit dem Reservierungsbescheid bekommen Antragssteller ein "Verwendungsnachweisformular" zugeschickt, mit dem spätestens bis zum 31. Januar 2010 folgende Dokumente per Post zusammen eingereicht werden müssen:• Verwertungsnachweis nach § 15 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, der durch den Betreiber eines anerkannten Demontagebetriebs gem. Altfahrzeugverordnung ausgestellt wurde.
• Nachweis der Außerbetriebsetzung des Altfahrzeugs durch Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit dem Vermerk der Zulassungsbehörde über die Außerbetriebsetzung und Original der entwerteten Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).
• Nachweis der Zulassung des Neufahrzeugs auf den Antragsteller durch Kopien der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).
• Bei Jahreswagen von Werksangehörigen der Kfz-Hersteller: Bescheinigung des Herstellers, dass der Pkw zum Zeitpunkt des Kaufs auf einen Werksangehörigen zugelassen war.

































