Alkohol-Unfall: BGH-Urteil — 23.06.2011

Kein Vollkasko bei Vollrausch

Mit drei Promille gegen eine Laterne – da ist der Vollkaskoschutz weg. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof in einem neuen Prozess. Allerdings ist der Fall kompliziert und noch nicht abgeschlossen.

(dpa) Eine Vollkasko-Versicherung muss nicht zahlen, wenn der Autofahrer grob fahrlässig im Vollrausch einen Unfall verursacht. Das entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe in einem am Mittwoch (22. Juni 2011) verkündeten Urteil. Nach dem Gesetz über Versicherungsverträge kann die Leistung bei grob fahrlässig verursachten Schäden gekürzt werden. In Ausnahmefällen sei auch eine Kürzung auf Null möglich, entschied der BGH. Das komme bei absoluter Fahruntüchtigkeit in Betracht, also ab 1,1 Promille. Nötig sei aber immer eine Abwägung der Umstände des Einzelfalles (Az. IV ZR 225/10).

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Im konkreten Fall hatte ein 22-Jähriger auf der Rückkehr von einem Rockkonzert um kurz nach sieben Uhr morgens einen Laternenpfahl gerammt. Noch anderthalb Stunden später hatte er 2,7 Promille im Blut. Die Versicherung weigerte sich, den Schaden von 6400 Euro an seinem Auto zu ersetzen. Der Fall hat allerdings eine weitere Besonderheit: Eine Leistungskürzung ist nach dem Gesetz nur bei grober Fahrlässigkeit möglich – nicht jedoch, wenn der Versicherte völlig unzurechnungsfähig war. Denn Fahrlässigkeit setzt Verschulden voraus, und wer unzurechnungsfähig ist, ist schuldunfähig. Das war hier nicht auszuschließen, da der junge Fahrer zum Zeitpunkt des Unfalls möglicherweise mehr als drei Promille hatte. Ab drei Promille wird im Allgemeinen die Schuldunfähigkeit angenommen.

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Das Verschulden kann allerdings auch darin liegen, dass der Fahrer zu einem früheren Zeitpunkt – bevor er also völlig hinüber war – erkennen konnte, dass er später in schuldunfähigem Zustand heimfahren würde. Da diese Aspekte in den vorigen Instanzen nicht geprüft wurden, verwies der BGH den Fall wieder an das Oberlandesgericht Dresden zurück.

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Kago
23.02.2012, 08:59Uhr

Viele MPU-Kandidaten sind alkoholabhängig (süchtig) und haben keine Chance vom Alkohol wegzukommen und den Führerschein zurück zu bekommen, weil sie keine Zeit haben 6-10 Wochen Entzug zu machen. In Wikipedia wird die Neuro Elektrische Stimulation beschrieben, hiermit können Alki's in 5 Tagen entgiften. Ein Bekannter hat es gemacht, ist stabil trocken und total begeistert. Super Chance für Alkohol- und Drogenkonsumenten.

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