Alkoholtester in Frankreich
— 29.10.2012
Bestrafung verschoben
Seit 1. Juli 2012 gehört bei Reisen nach oder durch Frankreich ein Alkohol-Testgerät an Bord. Bei Vergehen droht ein Bußgeld von elf Euro. Doch eine tatsächliche Bestrafung ist jetzt verschoben worden.
Frankreich gewährt Autofahrern ohne
Einweg-Alkoholtester an Bord einen Aufschub. Nicht schon wie geplant ab November 2012, sondern erst ab März 2013 will die Polizei ein Bußgeld in Höhe von elf Euro erheben. Grund sind
Lieferschwierigkeiten bei den Geräten (Preis: ein bis drei Euro). Seit Juli sind zwei unbenutzte Tests an Bord eines Autos offiziell Pflicht. Die Regel gilt auch für Ausländer. Alkohol ist in Frankreich für jeden dritten Verkehrstoten verantwortlich.
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