Alkoholverbot für Fahranfänger — 11.01.2007
Ein Bier: 125 Euro Strafe
Ab August 2007 gilt Alkoholverbot für Führerschein-Neulinge. Wer sich nicht daran hält, kassiert Punkte und ein Bußgeld, aber kein gesondertes Fahrverbot.
Bei Missachtung des Alkoholverbots wird ein Bußgeld in Höhe von 125 Euro verhängt. Außerdem gibt es zwei Punkte in Flensburg. In besonders schweren Fällen oder im Wiederholungsfall kann ein Bier auch bis zu 1000 Euro kosten. Auf die Bestrafung durch ein Fahrverbot will der Minister verzichten. Die vorgesehene Ahndung bewege sich im untersten sanktionsrechtlichen Bereich, zitierte der Automobilclub ACE aus der Begründung des Gesetzentwurfs. Auch wenn in dem Gesetzestext keine Promillegrenze genannt werde, gehe die Begründung davon aus, dass nach wissenschaftlichem Erkenntnisstand Alkohol ab einer Konzentration von 0,2 Promille beziehungsweise 0,1 Milligramm Alkohol pro Liter in der Atemluft wirksam werde.
Die Vorschrift ist nach Einschätzung von Experten absichtlich so formuliert, dass auch ohne eine Blutprobe oder Atemalkoholanalyse, nur durch Aussagen von Polizeibeamten oder Zeugen, der Beweis einer verkehrswidrigen Alkoholisierung geführt werden kann. Wie stehen Sie dazu? Im AUTO BILD-Blog können Sie uns Ihre Meinung mitteilen!

































