Autodiebstahl — 27.08.2009
Auto geklaut – was nun?
Wer im Fall eines Falles Fehler macht, sieht nach einem Autodiebstahl im schlimmsten Fall kein Geld. Auch vorsätzlich falsche Angaben gegenüber dem Versicherer können zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
Sie müssen den Diebstahl innerhalb einer Woche schriftlich dem Versicherer melden. Dafür ist in der Regel eine Anzeige bei der Polizei nötig. Ist das Fahrzeug geleast oder finanziert, müssen Sie auch den Leasinggeber oder die finanzierende Bank informieren. Vorsätzlich falsche Angaben gegenüber der Kfz-Versicherung können zum Verlust des Versicherungsschutzes führen
2. In welcher Frist nach dem Autodiebstahl muss die Versicherung zahlen?
Steht fest, dass die Kasko zahlen muss, überweist sie das Geld innerhalb von 14 Tagen. Zuvor hat sie aber nach Eingang der Schadenanzeige einen Monat Zeit, den Fall zu prüfen.
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3. Welcher Wert genau wird von der Kaskoversicherung ersetzt?In der Regel wird der Wiederbeschaffungswert am Schadentag ersetzt. Dieser Wert wird durch einen Sachverständigen der Versicherung festgestellt.
4. Gibt es bei einem Neuwagen den vollen Kaufpreis erstattet?
Bei einem Auto, das zum Zeitpunkt des Diebstahls noch keine 18 Monate alt war und das der Versicherte als Neuwagen vom Händler gekauft hat, wird der volle Preis erstattet. Bedingung: Es wird wieder ein neues Auto erworben. Bei gewerblich genutzten oder geleasten Fahrzeugen wird nur der Preis ohne die 19 Prozent Mehrwertsteuer erstattet
5. Was passiert, wenn ein gestohlenes Auto doch wieder auftaucht?
Wird das Fahrzeug innerhalb eines Monats nach Eingang der Schadenanzeige aufgefunden, muss der Versicherte das Fahrzeug wieder zurücknehmen, nach dieser Frist nicht mehr.
6. Wer zahlt für Schäden, die beim Diebstahl am Auto entstanden sind?
Die Teilkasko zahlt den Schaden am Fahrzeug. Bei einem Totalschaden bekommt der Geschädigte aber nur den Wiederbeschaffungswert. Ein Restwert und eine Selbstbeteiligung werden davon noch abgezogen
7. Kann man das Auto zurückkaufen, wenn es unversehrt wieder auftaucht?
Das ist grundsätzlich möglich. Meist lehnt die Versicherung einen solchen Rückkauf aber ab. Der kuriose Grund: Sie müsste dem früheren Besitzer als Käufer dann wie ein Autohändler Gewährleistung geben.
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8. Schmilzt mein Rabatt, wenn die Diebe mit meinem Auto einen Unfall bauen?Zum Glück nicht, denn nach Paragraf 7 des Straßenverkehrsgesetzes haftet der Halter nicht für Schäden, die mit seinem Fahrzeug verursacht werden, wenn es ohne sein Wissen und gegen seinen Willen benutzt wird. Wird das Fahrzeug also entwendet, ohne dass den Halter ein Verschulden trifft, tritt quasi der Dieb als Verantwortlicher an seine Stelle. Die Versicherung übernimmt in solchen Fällen die Kosten und prüft dann, ob sie sich das Geld von einem (gefassten) Dieb eventuell wiederholen kann.
9. Wann muss die Versicherung für einen Diebstahl nicht zahlen?
Wenn der Halter grob fahrlässig gehandelt hat. Grob fahrlässig ist es etwa, wenn ein Auto unverschlossen oder mit steckendem Schlüssel abgestellt wird. So ging ein Autofahrer leer aus, dem sein Audi A8 gestohlen worden war. Der Mann hatte gehalten, den Schlüssel stecken lassen und war ausgestiegen, um auf der Beifahrerseite mit einem Passanten zu sprechen (OLG Rostock, Az. 5 U 153/08).
10. Wird gezahlt, wenn der Fahrzeugschein im Auto lag?
Den Fahrzeugschein im Wagen zu lassen ist zwar nicht ratsam, aber auch nicht grob fahrlässig. Entgegen der landläufigen Meinung muss die Versicherung in dem Fall zahlen (OLG Hamm, Az. 20 U 118/83).
Das zahlt die Teilkasko nicht
Wird das Auto bei einer Probefahrt gestohlen, geht der Halter in der Regel leer aus. Denn rechtlich ist solch ein Diebstahl eine Unterschlagung, und die ist nicht von der Kasko gedeckt. Auch wer mit seinem Schlüssel öffentlicht sorglos umgeht und ihn frei zugänglich ablegt, sieht nach einem Diebstahl keinen Cent. Gleiches gilt, wenn die Diebe Reifen zerstechen oder beim "Ausbau" des Autoradios nicht nur das Armaturenbrett zerstören, sondern nebenbei auch noch die Sitze oder das Cabrioverdeck aufschlitzen (Vandalismus). Nicht versichert sind zudem Gepäck, mobile Navis und Kleidung. Eben alles, was nicht Teil des Autos und mit diesem nicht fest verbunden ist. Wichtig: Wer die Versicherung auf Zahlung verklagen will, muss die Klage innerhalb von sechs Monaten nach dem Schadenfall einreichen. Andernfalls verliert er alle Ansprüche (OLG Frankfurt, Az. 7 U 74/00). Auch wenn das Auto geklaut und damit ein Banküberfall verübt oder eine Geisel genommen wird, ist die Versicherung in der Pflicht. Für Schäden am Auto haftet die Kasko, für Schäden an anderen Fahrzeugen oder Menschen die Haftpflicht. Wird der Fahrer beim Diebstahl seines Autos verletzt, zahlt die Krankenkasse die Arztrechnungen. Spätfolgen, etwa Lähmungen oder Berufsunfähigkeit aufgrund der Tat, werden nach dem Opferentschädigungsgesetz ausgeglichen. Die Ansprüche muss das Opfer innerhalb eines Jahres bei seinem Sozialamt anmelden. Weitere Informationen gibt es unter weisser-ring.de.Auto geklaut das müssen Sie tun
Nach einem Diebstahl muss sich das Opfer an folgende Regeln halten:1. Den Diebstahl innerhalb einer Woche bei der Polizei anzeigen. Wird zu spät Anzeige erstattet, gibt es möglicherweise kein Geld von der Kaskoversicherung. So wies das OLG Köln die Klage eines Motorradfahrers ab. Seine Versicherung wollte nicht zahlen, weil er den Diebstahl erst nach zehn Tagen gemeldet hatte. Die Versicherzung bekam recht (Az. 9 U 1412/03).
2. Den Diebstahl schriftlich bei der Versicherung melden, die Anzeige mitschicken. Bei Leasingfahrzeugen oder finanzierten Autos auch den Leasinggeber oder die Bank anschreiben.
3. Den Fragebogen der Versicherung wahrheitsgemäß ausfüllen. Auch die Laufleistung muss stimmen. Auf Verlangen alle Unterlagen (Fahrzeugbrief und -schein, alle Schlüssel und den Kaufvertrag) vorlegen. "Wer dabei unklare oder falsche Angaben macht, der riskiert seinen Versicherungsschutz", sagt Alois Schnitzer von der HUK Coburg. So ging ein Opfer leer aus, weil es die Laufleistung um 6000 Kilometer zu niedrig angab (LG Görlitz, Az. 4 O 792/04).
| Die Favoriten der Autodiebe | |
|---|---|
| Rang/Hersteller | Modell/Fahrzeugtyp |
| 1. VW | Caravelle, Multivan 2.5 TDI T4 |
| 2. BMW | X5 3.0d (E53) |
| 3. Porsche | Cayenne 4.5 |
| 4. Mercedes | E 250 D (W 124) |
| 5. BMW | 725tds (E38) |
| 6. VW | Golf IV R32 |
| 7. BMW | M3 (E46) |
| 8. VW | Passat V6 2.5 TDI |
| 9. Audi | A6 2.5 TDI quattro |
| 10. BMW | 645 Ci |
| 11. VW | Caravelle, Multivan Diesel T4 |
| 12. Toyota | Land Cruiser 100, 4.2 D |
| 13. VW | Golf III VR6 |
| 14. Audi | S6 4.2 V8 quattro |
| 15. Audi | A6 2.5 TDI |
| Stand: 2007; Quelle: www.gdv.de | |


































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