Beleidigung im Straßenverkehr — 10.11.2009

Das kostet ein "Stinkefinger"

Ein "Idiot" kann teuer werden: Wenn Autofahrer verbal ins Schleudern kommen, müssen sie anschließend meist tief in die Tasche greifen. Und nicht nur Flüche, auch obszöne Gesten sind justiziabel. Eine Preisliste der Beleidigungen.

Das hat gesessen: Seinem Ärger Luft gemacht, Tür aufgerissen und dem "Idioten" da vorn mal gehörig die Meinung gesagt – doch das dicke Ende solcher unkontrollierten Wutanfälle kommt oft nach, nämlich vor Gericht. Da haut dann die Obrigkeit im Namen des Beleidigten zurück. Und das kommt nur zu oft teuer, weiß der ADAC: Ein "Idiot" kann 1500 Euro kosten; ganz ungeachtet der möglichen Richtigkeit der Aussage. Und auch obszöne Gesten wie der "Stinkefinger", eine herausgestreckte Zunge oder der gute alte "Vogel" erfüllen den Straftatbestand der Beleidigung. Zugegeben: Die Hitliste der Beleidigungen ist veränderlich, denn einen Bußgeldkatalog für Verbalinjurien gibt es bisher nicht. Heißt: Je nach Tatumständen, Laune des Richters und Brieftasche* des Angeklagten können die Kosten mal höher, mal niedriger ausfallen. Also: Besser mal auf die Zunge beißen, denn die Wut nach dem teuren Urteil wird garantiert noch größer sein.

In der Bildergalerie: die Preisliste der Entgleisungen

Am beliebtesten in der Hitliste der Gesten ist übrigens der "Fuck"-Finger – vermutlich, weil er am wenigsten Aufwand erfordert. Die eindeutige Aufforderung leert auch am schnellsten das Konto des Fingerzeigers: Zwischen 600 und 4000 Euro kostet es, den Mittelfinger im falschen Moment auszustrecken. Schon mehr Muskelarbeit erfordert der "Scheibenwischer", der fast ein Klassiker ist und offenbar von Richtern weniger ernst genommen wird; denn sie verlangten in der Vergangenheit bisher "nur" 350 bis 1000 Euro für diese bildhafte Infragestellung der Wahrnehmungsfähigkeit des Gegenübers. Die ältere Generation bevorzugt eher den Klassiker, nämlich das "Vogelzeigen". Da weiß man, was man hat: nämlich 750 Euro weniger in der Brieftasche. Am billigsten unter den metaphorischen Beleidigungen ist noch das Herausstrecken der Zunge; die Staatsmacht tarifiert es mit 150-300 Euro. Wer Kinder hat, weise sie darauf hin, wie schnell solche Angewohnheit das Taschengeld aufzehrt.

Wer einen Polizisten beleidigt, zahlt noch mal drauf

Ein Turbo-Effekt für die Bußgeldhöhe tritt ein, wenn die Beleidigung oder Geste gegenüber Polizisten ausgesprochen wird: Dann legt der Autofahrer meist noch ein paar Scheinchen drauf. Schon das Duzen einer Amtsperson wird vor Gericht meist als Beleidigung ausgelegt – es sei denn, sie können nachweisen, dass sie erst vor wenigen Tagen aus einem fremden Land eingetroffen sind und die hiesigen Gepflogenheiten noch nicht kennen. Wenig Zweck hat diese Taktik, wenn Ihnen dazu noch ein freundliches "Wichtelmann" entfahren ist; das kostet auch für Ausländer in aller Regel 1000 Euro. Besonders Listige tun so, als ob sie die Beleidigung nur erwägen – zwecklos, gesagt ist gesagt! Wer also trickst und fröhlich eröffnet: "Am liebsten würde ich jetzt 'Arschloch' zu dir sagen", bezahlt für diese feingeistige Attitüde um die 1600 Euro. Man gönnt sich ja sonst nichts.
*) Anders als bei Verkehrsverstößen gibt es bei Straftaten wie der Beleidigung keine festen Regelsätze. Die Geldstrafe wird – abhängig von den Tatumständen – in Tagessätzen angegeben. Die Höhe eines Tagessatzes orientiert sich an den wirtschaftlichen Verhältnissen des Beschuldigten. 30 Tagessätze entsprechen dabei einem Monatsnettogehalt.

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rabek45
11.11.2009, 17:08Uhr

Mit deutschen Richtern ist halt nicht zu spaßen, vor allem, weil die Strafen regelmäßig in den Staatssäckel fließen. Leider werden nicht alle Beleidigungen im Straßenverkehr bestraft, sonst könnten wir uns die Kfz-Steuer sparen. Oder man heißt Dietää B., dann kann man sich ein paar Verbalinjurien leisten, so gar im Fernsehen. Justitia ist eben doch ne´blinde Kuh! (Sch...., das wird wohl auch wieder ziemlich teuer?)

tcd
10.11.2009, 20:39Uhr

@Guckmal:

So wie der gesamte Artikel aufgemacht ist wollte man damit gaaaanz bestimmt sagen, was ich in meinen Kritikpunkt aufzeigen wollte. Noch einmal: Die Strafe ist bei vergleichbaren Beleidigungen in der Regel gleich hoch. Und genau das geht aus dem Artikel nicht klar hervor.

jay_leber
10.11.2009, 19:45Uhr

Lustig auch, dass der "grammatikalisch korrekte Hauptsatz" in der Sprechblase von Bild 3 einen zünftigen Rechtschreibfehler enthält...

Guckmal
10.11.2009, 18:43Uhr

Wer lesen kann, ist stets im Vorteil: "Je nach Tatumständen, Laune des Richters und Brieftasche des Angeklagten können die Kosten mal höher, mal niedriger ausfallen."

tcd
10.11.2009, 17:32Uhr

Himmel, in Strafverfahren wird die Strafe in Tagessätzen ausgewiesen! Nur die Zahl der Tagessätze ist entscheidend. Wie hoch der individuelle Tagessatz ist, hängt wiederum vom verfügbaren monatlichen Einkommen des Delinquenten ab. Beispiel: 900€=Tagessatz 30€ 1800€=Tagessatz 60€
Der monetäre Unterschied bei den Strafen hängt in der Regel einzig und allein mit dem verfügbaren Einkommen zusammen. Die Strafe selber (Tagessatzzahl) ist aber weitestgehend gleich.

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