Blitzer-Fotos: Urteil zur Beweiskraft
— 19.02.2013Unscharfes Foto ist kein Beweis
Obwohl sie auf dem Beweisfoto nur schwer zu erkennen war, ist eine Autofahrerin zu einer Geldbuße verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Bamberg entschied: Das ist nicht rechtens.
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Nach Informationen der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) war im aktuellen Fall eine Autofahrerin wegen ungenügenden Sicherheitsabstandes zu einer Geldbuße von 160 Euro verurteilt worden. Zur Identifizeriung der Frau hatte der Richter ein Frontfoto der Videoüberwachungsanlage herangezogen, auf dem die Frau aber nur schwer zu erkennen war. Der Richter des Amtsgerichts – so das Oberlandesgericht – hätte "die auf dem Foto erkennbaren charakteristischen Merkmale benennen und beschreiben müssen, die ihm die Identifizierung ermöglicht hätten".
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