Brilliance zeigt sich kulant
— 29.06.2007Geld zurück nach BS6-Crash
Der ADAC crashte den Brilliance BS6 - mit Horror-Ergebnis. Wer seinen Chinesen umtauschen möchte, kann dies nun tun.
Kurzinterview mit Dieter Maag, Referatsleiter Typengenehmigung beim KBA
AUTO BILD: Der Brilliance BS6 versagte im ADAC-Crashtest auf ganzer Linie. Warum darf so ein Auto auf die Straße? Dieter Maag: Nach unserem Kenntnisstand gibt es für den Brilliance BS6 keine Gesamtfahrzeug-EG-Typgenehmigung. Die zugelassenen Modelle haben eine Einzelbetriebserlaubnis (EBE). Diese kann erteilt werden, wenn die Serienfertigung nicht nach EG-Typgenehmigung erfolgt. Und für eine EBE sind Crashprüfungen nicht gefordert.Hätte das KBA bei diesen Ergebnissen eine EG-Typgenehmigung erteilt? Zur Erteilung einer EG-Typgenehmigung muss ein neues Modell mehrere Crashtests bestehen, bei denen bestimmte Grenzwerte wie Brustkorbeindrückung und Unterschenkelbelastung eingehalten werden müssen. EuroNCAP ist allerdings kein verpflichtender Test für eine EG-Typgenehmigung, sondern eine alternative Bewertung des Crashverhaltens eines Autos zur Verbraucherinformation.
Welche Schlüsse ziehen Sie aus dem Brilliance-Test? Natürlich interessieren uns diese Ergebnisse. Für Autos, die nach den Vorgaben der EG-Typgenehmigung vom Band laufen, gibt es aber ausreichende Prüfungen nach dem Stand der Technik.
Sollte nicht grundsätzlich auch die Einzelzulassung solcher lebensgefährlicher Fahrzeuge verboten werden? Eine Antwort anhand des aktuellen Falles erfordert eine umfassende Prüfung. Die Zuständigkeit dafür liegt jedoch nicht beim Kraftfahrt- Bundesamt.

































