Bußgeldkatalog überarbeitet

— 18.12.2012

Falschparken wird teurer

Strafzettel für falsches Parken werden ab 1. April 2013 um fünf Euro teurer.  Ziel der Maßnahme: "Mehr Disziplin bei der Zahlung der Parkgebühren."

(dpa) Falschparken in deutschen Städten soll nach mehr als 20 Jahren bald spürbar teurer werden – auch zur Abschreckung. Die Verwarngelder von derzeit fünf bis 25 Euro bei fehlendem Parkschein oder abgelaufener Parkzeit sollen laut Bundesverkehrsministerium um jeweils fünf Euro steigen. Hintergrund seien entsprechende Wünsche von Ländern und Kommunen, da die jetzigen Sanktionen keine vorbeugende Wirkung mehr hätten. Viele Autofahrer zahlten keine Parkgebühr und nähmen stattdessen lieber das Risiko eines relativ geringen Verwarngeldes in Kauf. Die Sätze sind seit 1990 unverändert. Kommunalverbände begrüßten die Pläne.

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Ziele seien aus Sicht der Länder und Kommunen "mehr Disziplin bei der Zahlung der Parkgebühren und dadurch weniger Bürokratie bei der Verfolgung von Verstößen", erläuterte das Bundesministerium. Die Neuregelung soll voraussichtlich zum 1. April 2013 in Kraft treten. Die entsprechende Verordnung muss aber noch vom Bundesrat beschlossen werden. Damit wurden Informationen der "Saarbrücker Zeitung" (Montag) bestätigt. Die Neufassung der Bußgeldkatalog-Verordnung sieht daneben eine höhere Geldbuße für Lkw vor, die gegen ein ausgeschildertes Fahrverbot verstoßen. Sie soll von 20 auf 75 Euro steigen.

Falschparken wird teurer

Noch eine Neuerung für Autofahrer: Neben veränderten Bußgeldern und dem Umbau des Flensburger Punktesystems sollen 2013 auch Strafzettel für Falschparker deutlich teurer werden. Wir geben Ihnen die Antworten auf die wichtigsten Fragen.

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Beim Überschreiten der erlaubten Parkdauer um bis zu 30 Minuten sollen künftig zehn statt bisher fünf Euro fällig werden. Je fünf Euro teurer werden auch längere Parkzeitüberschreitungen: 15 Euro für bis zu eine Stunde länger als erlaubt, 20 Euro für bis zu zwei Stunden, 25 Euro für bis zu drei Stunden und 30 Euro für noch längere Verstöße. Die Erhöhungen um fünf Euro seien angemessen, argumentiert das Ministerium und verweist etwa auf deutlich gestiegene Bruttolöhne, verfügbare Einkommen und Verbraucherpreise von 1990 bis 2010. Der Deutsche Städtetag nannte die Pläne nachvollziehbar. Die Verordnung erhöhe den Anreiz, "anfallende Parkgebühren ordnungsgemäß zu begleichen", sagte ein Sprecher am Montag in Berlin. Auch der Deutsche Städte- und Gemeindebund begrüßte die Neuregelungen.

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Der ADAC zeigte Verständnis für die Anhebungen. Bisher sei es für manche Autofahrer oft ein Rechenexempel, einen Strafzettel in Kauf zu nehmen, wie ein Sprecher sagte. Wenn jemand Regelungslücken ausnütze und sehr lange stehen bleibe, gehe ein Parkplatz verloren, auf den ein anderer Fahrer warte. "Eine Parkraumbewirtschaftung in den Innenstädten macht schon Sinn." Gebühren dürften aber nicht exorbitant hoch sein. Der Auto Club Europa (ACE) lehnte die Erhöhung der Verwarngelder dagegen ab. "In Großstädten wird oft aus schierer Not heraus falsch geparkt, da es zu wenig Parkplätze und somit gar keine andere Möglichkeit gibt", sagte der ACE-Verkehrsrechtsexperte Volker Lempp den "Stuttgarter Nachrichten" (18. Dezember). Ein Falschparker riskiere, dass sein Wagen abgeschleppt werde, das sei Abschreckung genug.

Hier geht es zum aktuellen AvD-Bußgeldrechner

Der Höchstsatz für Falschparker von 35 Euro soll weiterhin gelten, wenn es um schwerere Verstöße wie das Zuparken von Feuerwehrzufahrten und Behindertenparkplätzen geht. Durch die Anhebung der anderen Sätze rechnet das Bundesverkehrsministerium mit Mehreinnahmen bei Ländern und Kommunen, die die Verwarngelder für Strafzettel kassieren. Die Höhe wurde nicht beziffert.

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jensdressler
15.02.2013, 22:23Uhr

Gut geschultes Personal stirbt leider anscheinend aus. Traurig das man aber auch immer auf Lieferzonenparker trifft, die damit eine Kettenreaktion auslösen+ schlecht ausgerbildete und oder motivierte OAmitarbeiter deren Opfer man wird. Parkraumverengung und OA Geldeintreiber so nicht! Hier sind alle gefordert vom Autofahrer über Richter bis Ministerium.

jensdressler
15.02.2013, 22:06Uhr

Knöllchen sind ja Richtig, keine Frage. Aber mindestens genauso wichtig sind auch OAmitarbeiter die auch richtig geschult werden . Ein Craschkurs in 5 Minuten reicht nicht aus. Ich habe im letzten Jahr 4 Tickets als Lieferant in EZ Strassen bekommen. Erst das Gericht hat Sie eingestellt, weil Sie wirklich nicht berechtigt waren,trotz Nachweise und direktkontakt mit OAmitarbeiter. Neuster Trick: Einspruch nicht angekommen! Da Bußgeldstelle weiß, das eine Gerichtl. Anhörung d. Betroffene beabsichtigt, wird auf Einlassung/ Einspruch nicht reagiert u. gemahnt. Ende Gerichtl. Anhörung.OAmitarbeiter stellt Ticket aus, weil eine 2,20 Meter breite Parkbucht nicht von mir mit meinem 2,29 Meter Lieferwagenbreite genutzt wurde(Aussteigen nicht möglich) sondern ich quer zum Entladen stand.

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