Dienstwagen: Urteil zur Versteuerung
— 06.03.2013Ein Prozent auch bei Gebrauchten
Ein aktuelles Urteil bestätigt: Arbeitnehmer müssen ihren Dienstwagen bei privater Nutzung mit monatlich einem Prozent des Listen-Neupreises versteuern. Auch, wenn es sich um einen Gebrauchten handelt.
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Zu Recht, entschieden die Bundesrichter: Der Vorteil des Arbeitnehmers liege auch in der Übernahme sämtlicher Benzinkosten, Reparaturen, Kfz-Steuern und Versicherungsprämien. Außerdem müsse die Ein-Prozent-Regelung als Pauschalregelung individuelle Besonderheiten unberücksichtigt lassen. Alternativ könne der Arbeitnehmer alle privat verursachten Kosten auch mit einem Fahrtenbuch abrechnen.
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