EU-Altfahrzeugrichtlinie verabschiedet
—Kostenlose Rücknahme ab 2007
Mit dem Gesetz will die Bundesregierung die EU-Altfahrzeugrichtlinie umsetzen. Der Bundesrat hatte gewünscht, Unfall-Totalschäden von dem Rückgaberecht auszuschließen. Die Regierung lehnte die Forderung ab, da das nicht mit der EU-Altfahrzeugrichtlinie vereinbar sei. In einem anderen Punkt war die Regierung der Länderkammer aber entgegengekommen: Für nicht serienmäßig hergestellte Spezialfahrzeuge soll das Rückgaberecht nicht gelten. Der Bundesrat will das Gesetz abschließend Ende Mai behandeln.
Eingeschlossen in das Rückgaberecht sollen auch so genannte leichte Nutzfahrzeuge wie etwa Kleinbusse sein. Hersteller und Importeure werden mit der Neuregelung verpflichtet, ein flächendeckendes Rücknahmesystem einzurichten. Das Gesetz sieht neue strenge Regeln für das Recycling der Schrottwagen vor. Von 2006 an müssen demnach mindestens 85 Prozent des durchschnittlichen Gewichts eines Altfahrzeugs verwertet (Verwertungsquote) und mindestens 80 Prozent in den Stoffkreislauf zurückgeführt werden (Recyclingquote). Von 2015 an soll die Verwertungsquote auf 95 Prozent, die Recyclingquote auf 85 Prozent gesteigert werden.