Führerschein-Tourismus — 30.06.2008
Urteil gegen Trunkenbolde
Der Europäische Gerichtshof hat mit einem wegweisenden Urteil den Führerschein-Tourismus in Europa eingeschränkt. Es richtet sich vor allem gegen Alkoholsünder am Steuer.
Das ist laut EuGH-Urteil erlaubt, wenn das andere Mitgliedsland den neuen Führerschein erst nach Ablauf der Sperrfrist ausstellt. Jedes EU-Land müsse zudem generell die Führerscheine anderer Mitgliedstaaten anerkennen. Allerdings ist es nach Ansicht des EuGH für die Sicherheit des Straßenverkehrs unerlässlich, dass die Führerschein-Inhaber nur einen einzigen ordentlichen Wohnsitz haben. Deutschland könne die Anerkennung der tschechischen Führerscheine deshalb ablehnen, wenn aus der Fahrerlaubnis selbst oder aus Informationen der tschechischen Behörden zweifelsfrei hervorgehe, dass die Inhaber nicht in Tschechien leben.
Ein Brüsseler SPD-Verkehrsexperte wertete das Urteil als "richtiges Signal für unverbesserliche Trunkenbolde". Der ADAC forderte eine intensivere Zusammenarbeit gerade mit den polnischen und tschechischen Behörden, um Führerschein-Touristen auf die Schliche zu kommen.
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