Geisterfahrer verurteilt
— 03.02.2012Schuldig wegen Mordes
Das Urteil ist von ungewöhnlicher Schärfe: Das Landgericht Tübingen hat für einen Geisterfahrer lange Haft plus Sicherheitsverwahrung wegen Mordes angeordnet. Der Mann war offenbar in Suizidabsicht unterwegs.
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Der 10. April 2011 war ein sonniger Frühlingstag. Der 43-Jährige hatte sich am Morgen mit seiner Frau und seiner elfjährigen Tochter auf den Weg zu einem Sonntagsbesuch in Tübingen gemacht. Doch bei Pliezhausen (Kreis Reutlingen) kam der Familie in einer leichten Rechtskurve plötzlich mit 150 km/h der Geisterfahrer entgegen und prallte ungebremst in ihr Auto. Die Frage nach dem Warum beschäftigte die Schwurgerichtskammer wochenlang. Der 35-jährige selbst hatte immer bestritten, absichtlich oder gar in Selbstmord-Absicht zum Geisterfahrer geworden zu sein. Wochenlang hatte deshalb ein psychiatrischer Gutachter versucht herauszufinden, was damals im Kopf des Mannes vorgegangen war. Der Angeklagte behauptete vor Gericht, er habe sich an jenem Tag verfahren und völlig die Orientierung verloren. Dann fühlte er sich von der Rockergruppe Hells Angels verfolgt. Und auf einmal habe er dann gemerkt, "dass etwas nicht stimmt".
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Doch der Gutachter hielt das nicht für glaubwürdig, und die Richter schlossen sich dieser Einschätzung an. Im Leben des 35-Jährigen hätten sich immer mehr Probleme angehäuft, schließlich fürchtete er, von seiner Freundin verlassen zu werden. "Er wollte so nicht mehr weiterleben", sagte der Vorsitzende Richter. Also habe er sich zu der Geisterfahrt entschlossen. Dass er dabei auch andere Menschen in Lebensgefahr brachte, habe er einfach in Kauf genommen. Nachdem der 35-Jährige schon mehrmals wegen schwerer Straftaten verurteilt worden war und viele Jahre in einer geschlossenen Psychiatrie verbrachte, haben Psychiater laut Gutachten kaum noch Hoffnung für seine Zukunft. An der Sicherungsverwahrung habe deshalb kein Weg vorbeigeführt, so der Vorsitzende Richter. "Das ist aus Ihrer Sicht sicherlich ein hartes Urteil", sagte der Richter zum Schluss. Der Angeklagte habe "schwere Schuld auf sich geladen". Noch größer sei das seelische Leid der Hinterbliebenen, betonte er. Die Ehefrau und die Tochter des Opfers litten bis heute an den Verletzungen von damals: "Ihre Familie ist zerstört worden."
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Kommentare zum Artikel (1)
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So sollten Urteile ausfallen.
Nicht immer den Täter als Opfer hinstellen.