Geländewagen-Besteuerung
—Schwergewicht in der Schwebe
Jetzt scheint das Geholper von vorn loszugehen. Der Fahrer eines Land Rover Defender erhob beim Finanzgericht Düsseldorf Einspruch gegen seinen Kfz-Steuerbescheid – und bekam vorläufig Recht (Az. 8 V 2091/06 A). Mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2,8 Tonnen sei das Fahrzeug nicht als Pkw zu betrachten, meinten die Richter. Die Eintragung im Fahrzeugbrief spiele keine Rolle, der Defender gelte laut EU-Recht als "Mehrzweckfahrzeug". Bis zur endgültigen Entscheidung durch den Bundesfinanzhof gilt "Aussetzung der Vollziehung". Das bedeutet, dass der beschriebene Defender-Freund vorläufig nach Lkw-Tarif abrechnen darf.
Allgemeingültig ist diese Entscheidung aber nicht. Wer beim Einspruch so argumentiert wie der Roverfahrer und Aussetzung der Vollziehung beantragt, hat zwar gewisse Chancen – doch Gerichte sind nicht dazu verpflichtet, "Einzelfällen" zu folgen. Für den Fiskus hätte das finanzielle Folgen: Es gibt 212.000 schwere Geländewagen dieser Kategorie in Deutschland. Wenn alle davon nicht wie Pkw nach Hubraumgröße, sondern als Lkw über Gewicht und Emission besteuert werden, entgehen dem Finanzamt rund 37 Millionen Euro.
Darum empfahlen die Juristen den Fall sicherheitshalber an die nächste Instanz. Wann diese entscheidet, wie man ein "Mehrzweckfahrzeug" steuerlich zu beurteilen hat (oder ob dafür eine Mehrzwecksteuer geschaffen werden muß), ist offen. "Aus unserer Sicht ist es wünschenswert, wenn der seit über einem Jahr bestehende unerträgliche Schwebezustand durch höchstrichterliche Entscheidung bald beendet wird", sagt der Verkehrsjurist Christian Döhler vom ADAC.