Geldbußen im Ausland — 09.05.2008
AvD warnt vor hohen Strafen
Andere Länder, andere Sitten. Das gilt auch bei der Ahndung von Verkehrssünden. Der AvD warnt vor dramatisch hohen Geldbußen bei den europäischen Nachbarn, die das Reisevergnügen schnell trüben können.
10.000 Euro Strafe für Promille-Sünder
Auch bei den Promillegrenzen existieren noch immer gravierende Unterschiede. Während beim Nachbar Slowakei die 0,0 Promillegrenze gilt, ist in England die Meßlatte noch mit 0,8 Promille angelegt. Die Strafen sind empfindlich und rangieren ab 137,50 Euro in Belgien bis zu 10.000 Euro beim Nachbarn Luxemburg. Üblich sind überall Fahrverbote ab unterschiedlich definierten Promillegrenzen. In einigen Ländern, wie beispielsweise Dänemark, drohen auch Haftstrafen. Beim Thema Telefonieren am Steuer ist man sich in Europa fast einig: Mit Ausnahme von Schweden ist die Nutzung einer Freisprechanlage verpflichtend. Bis zu 300 Euro können bei Zuwiderhandlung in Spanien fällig werden.Aus Bußgeldbescheiden oder Urteilen in Verkehrssachen, die im Ausland – außer Österreich – rechtskräftig geworden sind, kann daher zum jetzigen Zeitpunkt grundsätzlich nur im Tatortland die Vollstreckung betrieben werden. Der AvD weist jedoch darauf hin, dass es beispielsweise bei der Wiedereinreise oder im Rahmen einer Verkehrskontrolle in dem betreffenden Land zur Vollstreckung des Bescheides kommen kann. Weitere Infos zu den Bußgeldern in den einzelnen Ländern finden sie unter www.avd.de.

































