Handy-Verbot im Auto

— 19.11.2009

Fahrlehrer, Handy aus!

Das Handy-Verbot im Auto kann auch für Beifahrer gelten: Dann nämlich, wenn das Auto ein Fahrschulwagen ist und der Fahrlehrer das Telefon am Ohr hat. Er gilt immer als Fahrzeugführer, auch wenn er nicht steuert.

Fahrlehrer, aufgepasst! Und zwar zu mindestens 100 Prozent – denn ihr seid die wahren Fahrzeugführer, nicht der Fahrschüler hinterm Steuer. So urteilten die Richter am Oberlandesgericht Bamberg (AZ: 2 Ss OWi 127/2009) über einen Fahrlehrer, der auf dem Beifahrersitz mit dem Handy telefoniert hatte, während einer seiner Schüler sich hinterm Steuer abmühte. Die Polizei war auf ihn aufmerksam geworden und hatte eine Geldbuße verordnet. Der Mann wehrte sich juristisch nach Kräften; doch in letzter Instanz scheiterte er: Ein Fahrlehrer gilt als verantwortlicher Fahrzeugführer, weil er im Gegensatz zu seinem Schutzbefohlenen bereits über die Fahrerlaubnis verfügt. Und damit erstreckt sich das Handy-Verbot eben auch auf ihn.

Fahrlehrer muss bei Fehlern jederzeit eingreifen können

Mehr noch: Während der Übungsfahrt muss der Fahrlehrer den Fahrschüler neben sich ständig beobachten und notfalls sofort eingreifen können. Durch das Telefonieren bestehe die Gefahr, dass der Fahrlehrer abgelenkt werde und bei einem Fahrfehler oder in einer gefährlichen Situation nicht schnell genug eingreifen könne. So blieb es bei den 40 Euro Bußgeld, zuzüglich Anwalts- und Gerichtskosten.
Autor:

Roland Wildberg

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Kommentare zum Artikel (1)

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Andreas Eym
24.03.2010, 15:56Uhr

Die sind doch irre...

Telefonieren darf man nicht, aber stockbesoffen daneben sitzen ist in Ordnung!tztztz
Gibt kein Bußgeld, keine Atemkontrolle, kein Blutabnehmen...einfach nix.

Und er kann sicher klasse den Verkehr mit 1,5 Promille beurteilen.

Wenn ein Fahrlehrer besoffen ist, ist er nämlich plötzlich kein Fahrzeugführer mehr.
Nach dem BGH.

Die Herren Juristen sollten sich mal einig werden.

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