Handy-Verbot im Auto
— 19.11.2009Fahrlehrer, Handy aus!
Das Handy-Verbot im Auto kann auch für Beifahrer gelten: Dann nämlich, wenn das Auto ein Fahrschulwagen ist und der Fahrlehrer das Telefon am Ohr hat. Er gilt immer als Fahrzeugführer, auch wenn er nicht steuert.
Fahrlehrer muss bei Fehlern jederzeit eingreifen können
Mehr noch: Während der Übungsfahrt muss der Fahrlehrer den Fahrschüler neben sich ständig beobachten und notfalls sofort eingreifen können. Durch das Telefonieren bestehe die Gefahr, dass der Fahrlehrer abgelenkt werde und bei einem Fahrfehler oder in einer gefährlichen Situation nicht schnell genug eingreifen könne. So blieb es bei den 40 Euro Bußgeld, zuzüglich Anwalts- und Gerichtskosten.
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Kommentare zum Artikel (1)
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Die sind doch irre...
Telefonieren darf man nicht, aber stockbesoffen daneben sitzen ist in Ordnung!tztztz
Gibt kein Bußgeld, keine Atemkontrolle, kein Blutabnehmen...einfach nix.
Und er kann sicher klasse den Verkehr mit 1,5 Promille beurteilen.
Wenn ein Fahrlehrer besoffen ist, ist er nämlich plötzlich kein Fahrzeugführer mehr.
Nach dem BGH.
Die Herren Juristen sollten sich mal einig werden.