Internet im Auto — 29.06.2010
Wie sinnvoll ist WLAN im Auto?
Im Auto ohne störende Kabel mit dem Laptop im Internet surfen. WLAN macht es möglich. AUTO BILD zeigt Ihnen Festeinbauten und mobile Geräte als günstige Surf-Alternativen.
Mehr Luxus im Auto: Leder nachrüsten
Der Haken: Den Audi-Router gibt es zwar ohne Aufpreis, aber dafür nur in Verbindung mit der Handyvorbereitung (Preis: 390 Euro) oder zusammen mit dem Bluetooth-Autotelefon "Online". Dieses Gerät wiederum kann man nur zusammen mit der Navigation Plus bestellen. Aufpreis für das Paket: 3770 Euro. Mercedes bietet WLAN-Zugangspunkte in der E- und der S-Klasse gegen 929 Euro Aufpreis. Allerdings muss der Kunde zusätzlich noch die sogenannte Komfort-Telefonie bestellen. Dieses Extra kostet für E- und S-Klasse 464 Euro. Paketpreis: 1393 Euro.
Wireless LAN: So kommt man drahtlos ins Internet
Der Begriff WLAN oder Wireless LAN steht für "Wireless Local Area Network", auf Deutsch "Drahtloses lokales Netzwerk". Manchmal wird dafür auch das Kürzel Wi-Fi verwendet. WLAN arbeitet wie ein Mobilfunknetz. Dabei verteilt ein sogenannter WLAN-Router (Verteiler) ständig Datenpakete zwischen allen Geräten, die per Funk angeschlossen sind und prüft, ob die Geräte für das Netzwerk zugelassen sind. Außerdem stellt er Internetverbindungen für alle im Auto angeschlossenen Geräte über Mobilfunk her. Der Router kann so eingestellt werden, dass die Geräte nur mit einem Passwort Zugriff auf das Netzwerk haben. Die meisten Router senden mittlerweile verschlüsselte Daten, damit niemand unerlaubt mitlesen oder die Funkverbindung illegal als Internetzugang nutzen kann.Das sagt der Anwalt
Die Benutzung sämtlicher Geräte im Auto ist erlaubt. Ausnahme: Benutzung des Mobil- oder Autotelefons (§ 23 Abs. 1a StVG, 40 Euro Geldbuße, ein Punkt in Flensburg). Ansonsten gilt: Verursacht ein Fahrer durch eine Handlung im Auto einen Unfall, verletzt jemanden oder belästigt ihn, kann er mit einem Bußgeld belegt oder strafrechtlich belangt werden, etwa wegen fahrlässiger Körperverletzung. Da ein Unfallschaden nur voll ersetzt wird, wenn er unabwendbar war, haftet er eventuell auch zivilrechtlich voll oder teilweise. Achtung: Privatpersonen müssen ihren WLAN-Anschluss ausreichend sichern, sonst drohen ihnen Abmahnungen, wenn ein Dritter den drahtlosen Zugang für illegale Downloads nutzt. Schadenersatz muss aber nur bei vorsätzlicher Beihilfe zum illegalen Download gezahlt werden, so der Bundesgerichtshof (BGH, I ZR 121/08).Kommentar verfassen



































Kommentare zum Artikel (1)
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Eine wirkliche Antwort auf die Frage in der Überschrift wird aber nicht geliefert. -.-