Kfz-Versicherung 2011 — 30.08.2010

Warum wechseln? Warum nicht!

Bis zum 30. November können Sie Ihre Kfz-Versicherung kündigen und wechseln. Günstigere lassen sich fast immer finden.

Vollgas lautet im November 2010 das Motto bei Autoversicherungen. Denn bis 30.11.2010 kann jeder Fahrer ganz regulär seinen Vertrag kündigen. Kann – tut aber längst nicht jeder. Die meisten freuen sich über die Ersparnis aus ihrem jährlich wachsenden Schadenfreiheitsrabatt. Und vergessen nur allzu leicht, dass sie diesen Rabatt zu einer neuen Versicherung mitnehmen können, die vielfach günstiger sein kann. Denn wie der Versicherungsvergleich bei www.autobild.de immer wieder zeigt, lässt sich fast jeder Tarif preislich unterbieten. Faustregel: Ein Vergleich lohnt sich immer. Selbst wenn nur herauskommt, dass man schon die günstigste Versicherung abgeschlossen hat. Doch in vielen Fällen gibt es billigere Angebote. Warum das so ist? Jede Versicherung kalkuliert anders, gewährt andere Rabatte für Garagenbesitzer, Wenigfahrer und bestimmte Berufsgruppen. Das kann etliche Hundert bis Tausend Euro pro Jahr sparen. Selbst bei ein und derselben Versicherung kann es unterschiedliche Tarife für dasselbe Auto und denselben Fahrer geben. Denn ein alter Vertrag kann auf ganz anderen Konditionen beruhen als ein neuer. Welcher ist günstiger? Das lässt sich nicht generell sagen, sondern muss individuell errechnet werden. Und vielleicht hilft dann ja auch ein billiges Angebot der Konkurrenz, die Prämie für die bestehende Autoversicherung noch etwas günstiger zu bekommen. Fast wie eine Art Treue-Rabatt.

Ihre passende Kfz-Versicherung!

Weniger, billiger, günstiger – bei Versicherungen zählt für den Kunden vor allem der Preis. Aber kein Wenn ohne ein Aber: Versicherung ist nicht gleich Versicherung. Wer nach vorn günstiger anbietet, kürzt gern nach hinten die Leistungen. Dazu zählt zum Beispiel die Mitversicherung von Marderbiss-Schäden, die erweiterte Wildschadenklausel und der Verzicht auf die Selbstbeteiligung bei Glasreparaturen. Drum prüfe, wer sich ewig bindet – und lese unbedingt das Kleingedruckte vor Vertragsabschluss. Ein neuer Vertrag ist schnell geschlossen, doch muss der alte dafür erst mal gekündigt werden. Das geht mit Monatsfrist zum Jahresende bis zum 30. November. Achtung! Das Datum des Poststempels reicht nicht. Die schriftliche Kündigung also per Einschreiben schicken, am besten mit Rückschein. Dann einfach eine Versicherungsbestätigung (früher Doppelkarte genannt) bei der neuen Gesellschaft anfordern und der Zulassungsstelle zusenden. Nur so gilt ab 1. Januar der neue Versicherungsschutz.

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