Kfz-Versicherung: Unwetterschäden

— 08.06.2011

Wer zahlt bei Überschwemmungen?

Heftige Unwetter mit starken Regenfällen haben in Teilen Deutschland erhebliche Schäden angerichtet – betroffen waren auch viele Autofahrer. Welche Versicherung ist für welchen Schadensfall zuständig?

In Hamburg führten starke Regengüsse am Montag innerhalb weniger Minuten zu überschwemmten Straßen – zahlreiche Autos liefen voll Wasser und trugen Schäden davon.
Wer zahlt in solchen Fällen?
Die Kfz-Teilkaskoversicherung übernimmt die finanziellen Folgen eines Überschwemmungsschadens. Rechtlich liegt eine Überschwemmung dann vor, wenn Wassermassen – zum Beispiel nach starken Regenfällen – nicht normal abfließen können und deshalb "normalerweise nicht in Anspruch genommenes Gelände" überfluten.
Was wird ersetzt und in welcher Höhe?
Die Teilkaskoversicherung ersetzt den Fahrzeugschaden. Dazu gehören die Reparaturkosten und im Extremfall der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs. Wurde eine Selbstbeteiligung vereinbart, zum Beispiel in Höhe von 150 Euro, wird sie von den Reparaturkosten abgezogen.

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Auch bei Schäden durch von starken Regenfällen verursachte Unterspülungen zahlt die Kaskoversicherung.

Auch bei Schäden durch von starken Regenfällen verursachte Unterspülungen zahlt die Kaskoversicherung.

Zahlt die Teilkasko auch, wenn der Fahrer mutig durch eine Pfütze fährt und dabei das Auto vollläuft, weil diese tiefer war als angenommen?
Eine schwierige Frage. War die überflutete Stelle nicht erkennbar, haben einzelne Gerichte auch schon entschieden, dass der Schaden von der Teilkasko bezahlt wird. Meist stufen die Richter solche Schäden aber als Vollkasko-Fälle ein. Das gilt erst recht, wenn die Überschwemmung als solche erkannt wurde. Dann wird auch geprüft, ob der Fahrer grob fahrlässig handelte. Bei grober Fahrlässigkeit kann der Versicherer die Zahlung je nach Verschulden kürzen (siehe Frage 8).
Und wenn ein Auto vom Sturm in den Straßengraben gedrückt wird?
Grundvoraussetzung: Die Böe muss Windstärke acht erreichen. Dann kann die Teilkaskoversicherung greifen, wenn das Auto trotz Gegenlenkens von der Straße geweht wird. Verreißt der Fahrer jedoch das Lenkrad und verursacht dadurch den Crash, zahlt nur eine Vollkaskoversicherung. Am Ende kommt es aber immer auf die genauen Umstände des Einzelfalls an.

Wie haben Gerichte entschieden? Zur Urteilsdatenbank

Also auch wenn der Fahrer durch einen Blitzschlag so erschreckt wird, dass er einen Unfall verursacht?
Unfälle, die durch eine Schreckreaktion des Fahrers passieren, sind kein Fall für die Kaskoversicherung. Grund: Es liegt keine sogenannte Unmittelbarkeit der Naturgewalt vor. Hier ersetzt nur die Vollkasko Schäden am eigenen Auto. Wird bei so einem Unfall ein Mensch verletzt, erhält dieser Geld aus der Kfz-Haftpflichtversicherung.
Haftet der Fahrer, wenn eine Böe einen Menschen plötzlich vor seinem Auto auf die Straße drückt und er nicht mehr anhalten kann?
Eine Haftung des Pkw-Halters ist dann ausgeschlossen, wenn ein Fall höherer Gewalt vorliegt. Diese Fälle sind sehr selten und treten im gewöhnlichen Straßenverkehr praktisch nicht auf. Die Kfz-Haftpflichtversicherung prüft, ob ein Mitverschulden des Verletzten vorliegt und ersetzt den (anteiligen) Personen- und Sachschaden. Ein denkbarer Fall höherer Gewalt könnte sein, dass ein durch eine Überschwemmung weggespülter Pkw andernorts ein Haus beschädigt oder Menschen verletzt.

Bekommt der Fahrer Geld von der Teilkasko, wenn er in einen umgestürzten Baum fährt, den er zu spät erkannt hat?
Nein, das ist ein Fall für die Vollkaskoversicherung. Anders dagegen, wenn der Baum direkt vor seinem Wagen auf die Straße stürzt und er nicht mehr bremsen kann.
Zahlt die Kasko auch, wenn das Auto in einem hochwassergefährdeten Bereich abgestellt wurde?
Die Teilkaskoversicherung zahlt grundsätzlich den Überschwemmungsschaden. Wenn der Fahrer jedoch grob fahrlässig handelt, bekommt er lediglich einen Teil des Schadens erstattet. Wird der Wagen gar mit Absicht in das angekündigte Überflutungsgebiet gestellt, hat der Fahrer ein Problem: Das ist Vorsatz, und dafür gibt's kein Geld.

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Wer zahlt, wenn die Straße plötzlich absackt, weil sie unterspült wurde, und das Auto in die Tiefe stürzt?
Damit die Kaskoversicherung zahlt, muss eine Überschwemmung für das Absacken der Straße verantwortlich sein. Das ist hier der Fall. Verletzte Insassen bekommen Geld von der Sozialversicherung (Krankenkasse) und privaten Versicherungen (z. B. Unfall-, Lebens- oder Fahrerversicherung).
Klassische Fälle bei Sturm sind Schäden durch herabfallende Äste oder Dachziegel. Zahlt das die Teilkasko?
Ja. Bei umstürzenden Bäumen oder herabfallenden Dachziegeln besteht Schutz durch die Kaskoversicherung. Einzige Voraussetzung: Der Sturm hatte mindestens Stärke acht und somit Windgeschwindigkeiten von 63 km/h und mehr. Übrigens: Die Teilkasko zahlt auch, wenn der Sturm Gegenstände gegen das Auto schleudert, so zum Beispiel Mülltonnen oder abgerissene Schilder.

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