Kfz-Zulassung
—So lassen Sie Ihr Auto zu
Wo gibt es die Kfz-Kennzeichen?
An-, Um- und Abmeldungen von Fahrzeugen durch eine Privatperson sind nur in der Zulassungsbehörde des Hauptwohnsitzes möglich. Alle Informationen zur Zulassung sowie die Öffnungszeiten finden Sie auf den Internetseiten der Behörde.
Das hängt vom Zulassungsvorgang ab. Immer gilt aber: Nur wenn alle Papiere komplett und gültig sind (siehe Tabelle unten), gibt es die gewünschte Zulassung.
Ist die Internetzulassung möglich?
Eine vollständige Online-Zulassung ist zurzeit nicht möglich. Die Zulassung kann lediglich vorbereitet werden, um lange Wartezeiten zu verkürzen. Den Gang zur Behörde erspart dieser Service aber nicht. Laut Bundesregierung ist die elektronische Zulassung für Ende 2012 geplant.
Kfz-Kennzeichen online kaufen
Hier haben sich die Fristen geändert. Die Betriebserlaubnis erlischt nicht mehr wie früher automatisch nach 18 Monaten, sondern erst sieben Jahre nach der Stilllegung des Fahrzeugs. Erst dann ist auch eine Vollabnahme nach Paragraf 21 StVZO erforderlich. Liegt die Stilllegung noch nicht so lange zurück, reicht die Vorlage der Fahrzeugpapiere sowie eine neue Haupt- und Abgasuntersuchung, falls diese nötig sein sollten.
Bei der Neuausstellung der Kfz-Papiere ist immer eine Verlusterklärung des Halters erforderlich. Bei Diebstahl zusätzlich der Nachweis über eine Anzeige bei der Polizei. Das gilt auch beim Verlust von einem oder beiden Kennzeichen. Kann ich den alten Kfz-Brief behalten? Ja, den Wunsch sollte man aber gleich äußern. Wird der alte Kfz-Brief durch die Zulassungsbescheinigung Teil II ausgetauscht, kann er mitgenommen werden. Vorher wird er von der Behörde entwertet.
Die Antworten auf viele weitere wichtige Fragen rund um die Zulassung finden Sie in der Bildergalerie. Welche Papiere Sie für welchen Vorgang benötigen und welche Kosten auf Sie zukommen, lesen Sie in den untenstehenden Tabellen.
Welche Unterlagen brauchen Sie? | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs | x | x | x | x | x | x | ||||
eines gebrauchten Fahrzeugs ... | ||||||||||
... bisher im gleichen Kreis zugelassen | x | x | x | x | x | x | x | |||
... bisher auswärts zugelassen | x | x | x | x | x | x | x | x | ||
Umzug innerhalb des Kreises | x | x | x | |||||||
Umzug in den Kreis | x | x | x | x | x | x | x | x | ||
Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs ... | ||||||||||
... bisher im gleichen Kreis zugelassen | x | x | x | x | x | x | x | x | ||
... bisher auswärts zugelassen | x | x | x | x | x | x | x | |||
Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs (Stilllegung) | x | x | x | |||||||
Kurzzeitkennzeichen | x | x | x |
1: EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Bescheinigung)
2: Personalausweis/bei Firmen Gewerbeanmeldung
3: Gültige Versicherungsbestätigung oder siebenstellige eVB-Ref.-Nummer
4: Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II
5: Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
6: Stilllegungsbescheinigung oder Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I mit Stilllegungsvermerk
7: HU-Bericht
8: Kennzeichenschilder
9: Vollmacht (bei Fremdantrag)
10: Abbuchungsermächtigung für Kfz-Steuer
GEBÜHREN DER KFZ-BEHÖRDEN | |
---|---|
Dienstleistung | Preis* |
Anmeldung Neuwagen | 26 Euro |
Anmeldung Gebrauchtwagen innerhalb des Zulassungsbezirks | 11 Euro |
Anmeldung Gebrauchtwagen innerhalb des Zulassungsbezirks mit Halterwechsel | 18 Euro |
Anmeldung Gebrauchtwagen von außerhalb des Zulassungsbezirks ohne Halterwechsel | 26 Euro |
Anmeldung Gebrauchtwagen von außerhalb des Zulassungsbezirks mit Halterwechsel | 28 Euro |
Ummeldung ohne Halterwechsel | 26 Euro |
Ummeldung mit Halterwechsel | 29 Euro |
Abmeldung für kreiszugehörige Fahrzeuge | 5,60 Euro |
Abmeldung für auswärtige Fahrzeuge | 10 Euro |
Berichtigung der Fahrzeugpapiere | 11 Euro |
Kurzzeitkennzeichen (5 Tage) | 10 Euro |
Ausfuhrkennzeichen | 33 Euro |
Oldtimerkennzeichen | 40 Euro |
Saisonkennzeichen | 30 Euro |
rote Kennzeichen | 100 Euro |
Wunschkennzeichen | 10,20 Euro |
Vorabreservierung Wunschkennzeichen | 2,60 Euro |
Feinstaubplakette | 50 Euro |
Klebesiegel/Klebestempel/Prüfplakette/Prüfmarke | 0,50 bis 1 Euro |
Erteilung einer Betriebserlaubnis (zum Beispiel Mofa) | 10 bis 15 Euro |
Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) | |
bei Verlust | bis zu 45 Euro |
bei Unbrauchbarkeit | 10 Euro |
Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) | |
bei Verlust | bis zu 70 Euro |
bei Unbrauchbarkeit | bis zu 15 Euro |
Umtausch von Fahrzeugbrief in Zulassungsbescheinigung Teil II | 5 Euro |