Killer-Kältemittel R1234yf

— 13.02.2013

Daimler in der Zwickmühle

Mercedes verzichtet weiter auf das Killer-Kältemittel R1234yf – obwohl es gesetzlich vorgeschrieben ist. Eine Bewertung durch die EU-Kommission steht noch aus.

(rtr/sb/fr) Daimler hofft im Streit mit der EU-Kommission über das neue Klimaanlagen-Kältemittel R1234yf weiter auf ein Moratorium der Brüsseler Behörde. "Wir sind in Gesprächen mit der Kommission und haben noch keine Reaktion erhalten", sagte ein Daimler-Sprecher in Stuttgart. Daimler hatte einen sechsmonatigen Aufschub für das Verbot des alten, klimaschädlichen Kältemittels R134a in neuen Fahrzeugmodellen beantragt, weil das neue Mittel R1234yf nach Überzeugung der Stuttgarter zu Fahrzeugbränden führen kann. Während des sechsmonatigen Moratoriums will Daimler technische Alternativen wie etwa den Einsatz anderer Kältemittel prüfen.

Was ist das Kältemittel HFO-1234yf?

HFO-1234yf (2,3,3,3 Tetrafluorpropen) wird als Nachfolger des Kältemittels R134a in Auto-Klimaanlagen eingesetzt. Der Vorteil von HFO-1234yf: Es hat ein geringeres Treibhauspotenzial.

Kältemittel HFO-1234yf 1 von 5

Killer-Kältemittel R1234yf: Mazda bietet Rückrüstung an

Aus einem Schreiben der EU-Kommission an die Bundesregierung geht hervor, dass man "keinen Grund" sehe, Autobauern wie Daimler mehr Zeit zur Umsetzung der EU-Vorgaben zu gewähren – die Kommission beharre auf ihrem Zeitplan. Was zunächst wie eine Absage wirkt, wird im zweiten Teil des Schreibens relativiert: Die EU-Kommission werde die Untersuchungen der deutschen Hersteller mit in eine endgültige Bewertung einfließen lassen, die bisher noch ausstehe.

KBA könnte Daimler-Fahrzeuge stilllegen

Video: Killer-Kältemittel

R1234yf setzt B-Klasse in Brand

Seit 1. Januar 2013 verbietet ein EU-Gesetz, das klimaschädliche Kältemittel R134a in Klimaanlagen neuer Pkw-Modelle zu nutzen. Als Ersatzstoff hatten sich die Autohersteller weltweit auf das von den US-Chemiekonzernen Dupont und Honeywell patentierte Kältemittel R1234yf geeinigt, das weniger zur Erderwärmung beiträgt als R134a. Aus dieser Phalanx scherte Daimler jedoch Ende 2012 überraschend aus: Entgegen den Erwartungen entzündete sich das neue Kältemittel bei Real-Life-Versuchen mit einer Mercedes B-Klasse. Dabei wurde unter anderem hochgiftige Flusssäure freigesetzt. Daimler betrachtet R1234yf seitdem als zu gefährlich und setzt in den drei betroffenen Baureihen A-, B- und SL-Klasse wieder R134a ein. Auch das Kraftfahrt-Bundesamt betrachtet A- und B-Klasse mit R1234yf als "nicht sicher" im Sinne des Produkt-Sicherheitsgesetzes und toleriert zurzeit den Einsatz von 134a in diesen Modellen.

VW Golf VII ohne Killer-Kältemittel R1234yf

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k.landfried
15.02.2013, 23:43Uhr

@silex: Ich bin ja gern dabei beim Differenzieren, aber nur, wenn Sie einen eigenen praktikablen Vorschlag machen.
Volkswagen und Daimler arbeiten an CO2. Weil es -relativ- die geringsten Nachteile hat. Auch die DUH hat sich für CO2 erklärt. Recht haben Sie mit R12, auch wenn es nie zu solchen Zersetzungsvorgängen kam
Jedenfalls gilt es, die Autofahrer davon abzuhalten ein Auto in die engere Wahl zu nehmen, das mit R1234yf kühlt. Die 2 US-Monopolisten (Honeywell und DuPont) haben es leider verstanden, mit sehr eigenartigen Methoden ihr in China billigst hergestelltes Produkt der EU, dem VDA und dem SAE (in USA) anzudienen. Auch der ADAC ist in diesem Fall leider still beim Schutz seiner Mitglieder.

Silex
15.02.2013, 11:44Uhr

Es wäre schön, wenn das Thema "1234yf" etwas differenzierter angegangen werdenn könnte. Ich denke daher, auch folgende Punkte müssen beachtet werden, opbschon diese gerade in Autobild nie erwähnt wurden: Sowohl R134a wie auch 1234yf bestehen ausschliesslich aus Kohlenstoff, Wasserstoff und Fluor. Die Zersetzungsprodukte sind daher auch, je nach Prozess, die gleichen. Das neue Kältemittel soll sich an der Atmosphäre schneller zersetzen, eine Forderung der Umweltbehörden. Damit wird der GWP tiefer, aber natürlich auch das Auftreten der Zersetzungsprodukte gefördert. Das Zersetzungsprodukt des Vorläufers von R134a, dem R12, war überigens Posgen, ein in vergangener Zeit eingesetztes Kampfgas. Auch R744 (CO2) als Kältemittel sollte gut überlegt sein: schlechte thermodyn. eigenschaften (COP).

k.landfried
13.02.2013, 22:08Uhr

Das KBA ist auf dem richtigen Weg. Auch rechtlich. Denn eine Rechtsvorschrift, die Menschenleben gefährdet, ist rechtswidrig, ja verfassungswidrig. Sie verstößt auch gegen den Lissaboner Vertrag. Soweit besteht Hoffnung.
Allerdings ist die EU-Kommission mit dem Begriff "klimaschädlich" so genannten Wissenschaftlern aufgesessen, die seit Jahren mit immer teureren Computern immer neue Hypothesen zu den Ursachen einer Klima-Erwärmung verkünden, die seit 14 Jahren nicht mehr stattfindet. Zum so genannten Treibhauseffekt des Lebensgases CO2, ohne das keine Pflanze wachsen würde, gibt es keine belastbaren Experimente, nur Hochrechnungen auf der Basis von experimentell nicht gesicherten Annahmen. Der Hauptzweck der Pseudo-Religion "Klima-Wandel" ist es, uns das Geld aus den Taschen zu holen.

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