Kind beschädigt Auto — 01.06.2011

Eltern haften nicht immer

Das Amtsgericht München hat eine wichtige Entscheidung zur Aufsichtspflicht getroffen. Es sprach die Eltern eines fünfjährigen Mädchens frei, dessen Fahrrad ein Auto zerkratzt hat.

(dpa/sb) Eltern haften nicht immer für ihre Kinder. Die Eltern eines fünf Jahre alten Mädchens, dessen Fahrrad gegen ein Auto gerollt war und es dabei zerkratzt hatte, müssen nicht für den Schaden zahlen. Dies hat das Amtsgericht München in einem Urteil klargestellt (Az.: 122 C 8128/10) und die Klage des Autobesitzers abgewiesen. Das Urteil ist rechtskräftig. Das Fahrrad des Mädchens war im November 2009 vor einem Kindergarten umgestürzt, gegen den vorbeifahrenden Wagen gefallen und hatte so Schrammen verursacht. Der Eigentümer klagte daraufhin gegen die Eltern des Mädchens wegen Verletzung der Aufsichtspflicht. Seiner Ansicht nach darf ein Kind in dem Alter nicht alleine zum Kindergarten radeln.

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Das Gericht argumentierte hingegen, es gehöre zu den Aufgaben der Eltern, Kinder zur Selbstständigkeit zu erziehen. Außerdem sei das Mädchen bereits mit drei Jahren alleine mit dem Rad in den Kindergarten gefahren. Eine Aufsichtspflicht könne nicht bedeuten, dass die Eltern permanent den Lenker des Kinderfahrrades festhalten.

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Kommentare zum Artikel (2)

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Traurig_aber_wahr
01.06.2011, 22:54Uhr

Da hilft nur ein eigenes Kind zu engagieren, das das Fahrrad des anderen Kindes kaputt macht. Der Logik halber müssten die Eltern dann hier auch nicht haften, da man ja nicht permanent die Augen auf das eigene Kind haben kann.

Ruhigblut
01.06.2011, 19:08Uhr

Aufsichtspflicht hin oder her: Es ist ein Schaden verursacht worden für den der Verursacher - bzw. in diesem Fall die Erziehungsberechtigten - haften müssen. Aber der Deutsche, der brav seine Steuern zahlt und damit das Gehalt des verbeamteten Richters war in diesem Land schon immer der Dumme.

Seite 1

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