Kind beschädigt Auto — 01.06.2011
Eltern haften nicht immer
Das Amtsgericht München hat eine wichtige Entscheidung zur Aufsichtspflicht getroffen. Es sprach die Eltern eines fünfjährigen Mädchens frei, dessen Fahrrad ein Auto zerkratzt hat.
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Das Gericht argumentierte hingegen, es gehöre zu den Aufgaben der Eltern, Kinder zur Selbstständigkeit zu erziehen. Außerdem sei das Mädchen bereits mit drei Jahren alleine mit dem Rad in den Kindergarten gefahren. Eine Aufsichtspflicht könne nicht bedeuten, dass die Eltern permanent den Lenker des Kinderfahrrades festhalten.
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Da hilft nur ein eigenes Kind zu engagieren, das das Fahrrad des anderen Kindes kaputt macht. Der Logik halber müssten die Eltern dann hier auch nicht haften, da man ja nicht permanent die Augen auf das eigene Kind haben kann.
Aufsichtspflicht hin oder her: Es ist ein Schaden verursacht worden für den der Verursacher - bzw. in diesem Fall die Erziehungsberechtigten - haften müssen. Aber der Deutsche, der brav seine Steuern zahlt und damit das Gehalt des verbeamteten Richters war in diesem Land schon immer der Dumme.