Knöllchen-Hitliste

— 21.07.2010

Wo Sünden teuer sind

In fremden Landen sind Verkehrssünden teilweise viel teurer als bei uns. Hier die Hitliste der Bußgelder. Und Vorsicht: Schon bald werden die Knöllchen grenzübergreifend eingetrieben.
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Von Stephan Bähnisch Alkoholisiert an der Algarve, brettern am Brenner, oder chatten an der Costa Brava – Verkehrssünden im Ausland können richtig teuer werden. Dagegen nehmen sich die Strafen in Deutschland wie Peanuts aus. Der TÜV Süd hat die Top Ten der Bußgelder in Europa mit Circa-Angaben zusammengestellt. Ganz vorne: unsere Nachbarn von der Insel. Großbritannien ahndet zu schnelles Fahren mit mehr als 50 km/h mit satten 5500 Euro. Auch Österreich ist wenig tolerant gegenüber Rasern und nimmt für diese Vergehen immerhin 2180 Euro. Zu viel Rotwein in Rom? Das kann 1500 Euro kosten, denn mit dieser Summe straft Italien Verkehrssünder, die nachts betrunken Auto fahren. Tagsüber wird es übrigens um ein Drittel billiger. Platz drei im Ranking der teuersten Strafen: Ohne Warnweste in Belgien sollten Sie sich nicht erwischen lassen, denn bis zu 1375 Euro werden fällig. Platz fünf: Tschechien, das Alkoholsünder mit 970 Euro abstraft.
Deutsche Autofahrer müssen bluten: Knöllchenflut aus dem Ausland
50 km/h zu schnell in Österreich? Das kostet 500 Euro..
50 km/h zu schnell in Österreich? Das kostet 500 Euro..
Wer in Österreich 50 km/h zu schnell fährt, muss 500 Euro berappen, in Schweden kosten selbst 20 km/h zuviel bereits 280 Euro. 250 Euro kostet es, in Schweden eine rote Ampel zu missachten. Die Italiener, bekannt für ihr Kommunikationsbedürfnis, strafen Telefonieren am Steuer mit mindestens 155 Euro ab. Also Finger weg vom Handy. Falschparken ist laut dem TÜV Süd in Spanien besonders teuer: Bis zu 90 Euro wird auf der iberischen Halbinsel für dieses Vergehen kassiert. Und die Zeiten, das Knöllchen aus dem Ausland einfach zu ignorieren, sind vorbei: Die Bußgelder und Strafen werden in der Regel vor Ort fällig. Wird das Ticket später verschickt, kommt das "Gesetz zur Vollstreckung von Bußgeldern aus ganz Europa" zum Zug, das voraussichtlich ab dem 1. Oktober 2010 in Kraft tritt. Weil nicht der Tatzeitpunkt, sondern die Zustellung des Bußgeldbescheids ausschlaggebend für die Vollstreckung ist, könnten durchaus auch Vergehen vor dem Inkrafttreten des Gesetzes geahndet werden. Bisher erreichten einen Knöllchen und Co. nur aus Österreich – auf der Basis eines Sonderabkommens. Bald wächst Europa auch in diesem Punkt zusammen.
Lesen Sie auch: Grenzenlos abkassieren – Bußgeld in Europa
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