Lkw-Falschparker: Gerichtsurteil — 21.12.2010
Die Zufahrt zur Autobahn ist tabu
Blockiert ein Lkw-Fahrer mit seinem Truck die Zufahrt zur Autobahn, ist das Nötigung. Das entschied jetzt das Amtsgericht Kassel. Theoretisch droht sogar ein Haftstrafe.
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Jetzt entschieden die Richter, dass die Blockade des Verkehrs den Sachverhalt der Nötigung darstellt und mit einer Haftstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden kann. Der 54-Jährige Spediteur aus Süddeutschland kam nur wegen seiner Lebensumstände um eine Haftstrafe herum: Der verwitwete Mann ist dreifacher Familienvater. Stattdessen muss er 30 Tagessätze zu je 40 Euro bezahlen und den Führerschein für einen Monat abgeben.
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Kommentare zum Artikel (2)
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Das ist doch ein witz!
die lkw fahrer sollen sich an ihre lenkzeiten halten, aber sollen immer korrekt parken.
und wenn mal kein parkplatz zur stelle ist? weiterfahren darf man nicht, und jetzt?
sollen sie etwa schon ne stunde vorher auf nen parkplatz fahren nur vorsichtshalber? dann steigt ihnen ihr chef aufs dach.
hier gehören einfach mehr parkplätze her!!!!!
respekt, ich kann ihn verstehen. aber er wird alleine sein , in seinem kampf, denn die vielen tschechischen und bulgarischen und russischen fahrer auf deutschen trucks werden ihn nicht verstehen. die zeiten sind vorbei, das man als deutscher lkwfahrer mal stolz war. jetzt zählt nur noch billig. aber es gibt ein lichtblick, ich kenne zwei deutsche firmen die nur noch deutsches personal (pünktlichkeit, sauberkeit, deutschen sprache mächtig) zum beladen(sprich als fahrer) zulassen.