Lkw-Falschparker: Gerichtsurteil — 21.12.2010

Die Zufahrt zur Autobahn ist tabu

Blockiert ein Lkw-Fahrer mit seinem Truck die Zufahrt zur Autobahn, ist das Nötigung. Das entschied jetzt das Amtsgericht Kassel. Theoretisch droht sogar ein Haftstrafe.

Parkt ein Lkw-Fahrer die Autobahnzufahrt eines überfüllten Parkplatzes zu, macht er sich der Nötigung strafbar. Das hat jetzt das Amtsgericht Kassel entschieden (Az. 2631 Js 39636/09). Im konkreten Fall hatte ein Trucker mit seinem Lkw die Zufahrt zur Autobahn blockiert, weil er gegen fehlende Parkplätze auf den Rastanlagen demonstrieren wollte und deshalb seine gesetzlich vorgeschriebene Ruhepause nicht nicht einhalten konnte. Der Mann blockierte eine Stunde lang die Autobahnzufahrt von der Raststätte "Brasselsberg" auf der A44 bei Kassel, bis die Polizei dem Treiben ein Ende bereitete, berichtet die Deutsche Anwaltshotline.

Hier geht es zur autobild.de-Urteilsdatenbank

Jetzt entschieden die Richter, dass die Blockade des Verkehrs den Sachverhalt der Nötigung darstellt und mit einer Haftstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden kann. Der 54-Jährige Spediteur aus Süddeutschland kam nur wegen seiner Lebensumstände um eine Haftstrafe herum: Der verwitwete Mann ist dreifacher Familienvater. Stattdessen muss er 30 Tagessätze zu je 40 Euro bezahlen und den Führerschein für einen Monat abgeben.

Social Media

Artikel bewerten

Bewerte diesen Artikel

Fremde Bewertungen

Mehr zum Thema

3,0 Sterne, 1 Bewertungen

Parkplätze zu eng

Sachverständige fordern mehr Platz

Moderne Autos machen sich immer breiter. Leider wachsen die Parkplätze nicht ausreichend mit. Spitzen-Sachverständige fordern jetzt mehr Raum zu Entfaltung beim Abstellen eines Fahrzeugs.

Mehr Platz beim Parken
3,0 Sterne, 1 Bewertungen

Blitzer-Apps: Smartphone-Radarwarner

So werden Blitzer ausgetrickst

Kleine Programme auf dem Smartphone warnen unterwegs zuverlässig vor Radarfallen, zeigen das erlaubte Tempo und die Entfernung zum Blitzer an. Doch ist das überhaupt legal?

Wir erklären Blitzer-Apps
0,0 Sterne, 0 Bewertungen

Kraftfahrt-Bundesamt: Punktekonto

Wo sind meine Punkte?

AUTO BILD-Redakteur Roland Bunke wirft einen Blick auf sein Punktekonto in Flensburg. Das können Sie auch machen – und es ist nicht mal nötig, dafür in den Norden der Republik zu fahren.

Zu Gast im KBA

Kommentare zum Artikel (2)

Erstellt

Inhalt

Funktion

Andi
22.12.2010, 07:29Uhr

Das ist doch ein witz!
die lkw fahrer sollen sich an ihre lenkzeiten halten, aber sollen immer korrekt parken.
und wenn mal kein parkplatz zur stelle ist? weiterfahren darf man nicht, und jetzt?
sollen sie etwa schon ne stunde vorher auf nen parkplatz fahren nur vorsichtshalber? dann steigt ihnen ihr chef aufs dach.

hier gehören einfach mehr parkplätze her!!!!!

Lauzl
21.12.2010, 21:12Uhr

respekt, ich kann ihn verstehen. aber er wird alleine sein , in seinem kampf, denn die vielen tschechischen und bulgarischen und russischen fahrer auf deutschen trucks werden ihn nicht verstehen. die zeiten sind vorbei, das man als deutscher lkwfahrer mal stolz war. jetzt zählt nur noch billig. aber es gibt ein lichtblick, ich kenne zwei deutsche firmen die nur noch deutsches personal (pünktlichkeit, sauberkeit, deutschen sprache mächtig) zum beladen(sprich als fahrer) zulassen.

Seite 1

Kommentar verfassen

Hinweis: Die mit einem Sternchen* versehenden Felder sind Pflichtfelder
Anzeige

Versicherungsvergleich

Vergleichen Sie kostenlos über 180 kfz-Tarife und sparen Sie bis zu 500 Euro!

Neuwagen

Porsche 911

Neuwagen deutlich
unter Listenpreis

Porsche 911 Neuwagen-Angebote

Gebrauchtwagen

Günstige Gebrauchtwagen-Angebote

Finden Sie Ihren Gebrauchtwagen.

Gebrauchtwagen-Angebote
Anzeige