MPU-Verfahren — 03.07.2009
Mehr Stellen für "Idiotentests"
Autofahrer, die auf Verlangen des Straßenverkehrsamts zu einer MPU geladen werden, können auf immer mehr Beratungsstellen zugreifen. Deren Zahl hat sich in den vergangenen zehn Jahren auf insgesamt 259 verdoppelt.
Das zuständige Straßenverkehrsamt kann nach Entzug der Fahrerlaubnis eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) verordnen, wenn begründete Zweifel an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen. Zu den häufigsten Gründen zählen:
• Eine Trunkenheitsfahrt mit mehr als 1,6 Promille.
• Mehrere Trunkenheitsfahrten.
• Auffälligkeiten im Zusammenhang mit Drogen.
• Verkehrsverstöße ohne Alkohol (18 Punkte und mehr in Flensburg).
• Kombination aus Trunkenheitsfahrt und zu vielen Punkten.
• Auch bestimmte Straftaten, körperliche Gebrechen oder der Wunsch nach der vorzeitigen Erteilung einer Fahrerlaubnis können dazu führen, dass die Führerscheinstelle eine MPU fordert.

































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