Pannenhilfe im Ausland

— 13.07.2010

Was tun bei Unfällen auf Reisen?

Unfall im Ausland
Wenn Unfall oder Panne die schönsten Wochen des Jahres trüben, zahlt sich Vorbereitung aus. Dazu gehört natürlich auch, die richtigen Helfer im Urlaubsland alarmieren zu können.
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Von Roland Bunke Rund 150.000-mal wird die Urlaubsfahrt deutscher Autotouristen in Europa unsanft unterbrochen oder gar gestoppt – Unfall. Die Zahl der reinen Pannen liegt noch viel höher, mehr als 600.000 Notrufe jährlich registrieren allein die 16 Auslands-Stützpunkte des ADAC. Wenn es trotz aller Vorsicht zu einem Crash kommt oder wenn der Wagen den Geist aufgibt, gelten überall die gleichen Regeln: Unfall- oder Pannenstelle absichern und eventuell Verletzten helfen. Polizei alarmieren, schon bei Verdacht auf Verletzungen auch die Rettung. Deren Nummer ist heute in allen 27 EU-Staaten die 112.
Verkehrsregeln: Das gilt auf Europas Straßen
Autoklubs helfen ihren Mitgliedern, arbeiten aber auch im Auftrag von Herstellern. Deren Hotlines finden sich meist auch im Bordbuch.
Autoklubs helfen ihren Mitgliedern, arbeiten aber auch im Auftrag von Herstellern. Deren Hotlines finden sich meist auch im Bordbuch.
Ist die akute Gefahr gebannt, stellen sich viele Fragen: Wer schleppt den Wagen ab? Wo ist die nächste Markenwerkstatt? Wer haftet für Schäden, wer übernimmt sonstige Kosten? Und greifen die Garantien des Autoherstellers eigentlich? Glücklicherweise gibt es für alle Sorgen heute rund um die Uhr besetzte Callcenter von Automobilklubs, Herstellern und Versicherungen. Der Zentralruf (01 80-25 026) sowie der Service Notfon D (08 00-66 83 663) der Autoversicherer helfen bei Unfallabwicklung und Panne, die Hersteller bei Fragen zu Garantien und Werkstätten, die Autoklubs und Versicherungen zu Ihren Auto- und Reisepolicen. Also vorsichtshalber die persönlich wichtigen Nummern im Handy speichern und, falls das abhanden kommt, auch notieren.
Garantiefall im Ausland
Die Auslandsreisekrankenpolice übernimmt beispielsweise die Kosten für einen Krankenrücktransport.
Die Auslandsreisekrankenpolice übernimmt beispielsweise die Kosten für einen Krankenrücktransport.
Vor einer Auslandsreise sollte jeder Autofahrer die Garantieunterlagen seines Wagens studieren. Denn die Fahrzeug- und Mobilitätsgarantien im Pannenfall gelten üblicherweise auch im Ausland. Unfall- und Betriebsschäden, etwa durch falsche Betankung, sind natürlich ausgenommen. Teile- und Arbeitskosten werden üblicherweise für den Autofahrer kostenfrei vorgestreckt, von der Werkstatt dann mit dem Hersteller direkt abgerechnet. Die Mobilitätsgarantie deckt je nach Hersteller etwa Kosten fürs Abschleppen, für Übernachtungen oder für einen Ersatzwagen. Wichtig: Damit die Garantien auch greifen, dürfen Aufträge nur nach Absprache mit dem Autohersteller vergeben werden. Das gilt bereits fürs Abschleppen, also Vorsicht vor Abschlepp-Haien! Die Reparatur darf dann nur eine vom Hersteller autorisierte Werkstatt ausführen.
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Das gehört ins Reisegepäck
Grüne Versicherungskarte Sie ist zwar in den Ländern der EU nicht mehr vorgeschrieben, als Ausweis der korrekten Autoversicherung aber hilfreich. Europäischer Unfallbericht Mit diesem Formular kann eine Unfallsituation von beiden Beteiligten festgehalten werden (unter versicherung-und-verkehr.de). Das Formular stellt keine Schuldanerkenntnis dar. Vollkaskoversicherung Sinnvoll, weil dann auch Schäden durch Vandalismus und Unfallflucht oder bei Unterversicherung des Unfallgegners gedeckt sind. Auslandsreisekrankenpolice Die übernimmt auch die – meist immensen – Kosten für einen medizinisch notwendigen Krankenrücktransport. Autoschutzbrief Der übernimmt etwa Kosten für Heimtransport oder Teileversand.
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