Pannenhilfe im Ausland
— 13.07.2010Was tun bei Unfällen auf Reisen?
Wenn Unfall oder Panne die schönsten Wochen des Jahres trüben, zahlt sich Vorbereitung aus. Dazu gehört natürlich auch, die richtigen Helfer im Urlaubsland alarmieren zu können.
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Verkehrsregeln: Das gilt auf Europas Straßen
Autoklubs helfen ihren Mitgliedern, arbeiten aber auch im Auftrag von Herstellern. Deren Hotlines finden sich meist auch im Bordbuch.
Garantiefall im Ausland
Vor einer Auslandsreise sollte jeder Autofahrer die Garantieunterlagen seines Wagens studieren. Denn die Fahrzeug- und Mobilitätsgarantien im Pannenfall gelten üblicherweise auch im Ausland. Unfall- und Betriebsschäden, etwa durch falsche Betankung, sind natürlich ausgenommen. Teile- und Arbeitskosten werden üblicherweise für den Autofahrer kostenfrei vorgestreckt, von der Werkstatt dann mit dem Hersteller direkt abgerechnet. Die Mobilitätsgarantie deckt je nach Hersteller etwa Kosten fürs Abschleppen, für Übernachtungen oder für einen Ersatzwagen. Wichtig: Damit die Garantien auch greifen, dürfen Aufträge nur nach Absprache mit dem Autohersteller vergeben werden. Das gilt bereits fürs Abschleppen, also Vorsicht vor Abschlepp-Haien! Die Reparatur darf dann nur eine vom Hersteller autorisierte Werkstatt ausführen.ANZEIGE
Das gehört ins Reisegepäck
Grüne Versicherungskarte Sie ist zwar in den Ländern der EU nicht mehr vorgeschrieben, als Ausweis der korrekten Autoversicherung aber hilfreich. Europäischer Unfallbericht Mit diesem Formular kann eine Unfallsituation von beiden Beteiligten festgehalten werden (unter versicherung-und-verkehr.de). Das Formular stellt keine Schuldanerkenntnis dar. Vollkaskoversicherung Sinnvoll, weil dann auch Schäden durch Vandalismus und Unfallflucht oder bei Unterversicherung des Unfallgegners gedeckt sind. Auslandsreisekrankenpolice Die übernimmt auch die – meist immensen – Kosten für einen medizinisch notwendigen Krankenrücktransport. Autoschutzbrief Der übernimmt etwa Kosten für Heimtransport oder Teileversand.
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