Pendlerpauschale vor dem Bundesverfassungsgericht — 11.09.2008
Karlsruhe prüft
Seit dem 1. Januar 2007 gilt die umstrittene Neuregelung der Pendlerpauschale. Nach langem Warten befasst sich nun das Bundesverfassungsgericht mit dem Thema. Eine Rückkehr zur alten Regelung ist nicht in Sicht.
Staat spart 2,5 Millionen Euro – Urteil wohl erst Ende des Jahres
Die Karlsruher Richter sind vom Bundesfinanzhof sowie von den Finanzgerichten Niedersachsens und des Saarlands angerufen worden. Sie halten die neue Regelung für verfassungswidrig. Nach Ansicht des Bundesfinanzministeriums jedoch habe die mündliche Verhandlung gezeigt, "dass die gesetzliche Regelung vollständig mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Einklang steht". Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) bekräftigte, dass es zu Einschnitten und Einsparungen an anderer Stelle kommen werde, sollte Karlsruhe diese Regelung kippen. Union und SPD hatten die Pendlerpauschale zum 1. Januar 2007 grundsätzlich abgeschafft, allerdings eine Härtefallregel für Fernpendler vom 21. Kilometer eingeführt. Der Staat spart mit der Einführung des sogenannten Werkstorprinzips rund 2,5 Milliarden Euro. Ein Urteil wird bis zum Ende des Jahres erwartet. Der ADAC kritisierte die Ausführungen Steinbrücks und forderte erneut die schnellstmögliche Rückkehr zur alten Regelung vor dem Jahr 2007: "Die jetzige Regelung ist ungerecht und widerspricht jeglicher Gleichbehandlung. Alles andere als eine Anrechnung ab dem ersten Kilometer ist nicht akzeptabel", so Vizepräsident Ulrich Klaus Becker.
































