Polizei-Imitate
— 10.07.2009Echter, als die Polizei erlaubt?
Experten schlagen Alarm: Ordnungsämter, Sicherheitsdienste und Privatfirmen imitieren die Polizei. Mit Blaulicht-Attrappen, selbst geschneiderten Uniformen, und täuschend echten Einsatzwagen.
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Funktionsfähige Blaulichter sind für Sicherheitsdienste dagegen tabu. Nur Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste, der Katastrophenschutz, Entstördienste von Gas- und Wasserversorgern sowie Unfall-Hilfsfahrzeuge von Bus- und Bahngesellschaften dürfen laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordung (StVZO) mit Blaulicht und Martinshorn ausgerüstet sein (siehe unten). Doch es gibt Ab- und vor allem Aufweichungen der strengen Regel. Der private Dienst Securitas betreibt zusammen mit den Stadtwerken München die U-Bahn-Wache. Zu Unfällen von Bussen oder Bahnen dürfen die Securitas-Leute unter Sonderrechten anrücken.
Verwechslungen mit der Polizei sind an der Tagesordnung
Aber nicht nur Sicherheitsdienste spielen Polizei: In Goßstädten geht eine Truppe namens Promille-Polente auf Streife. In selbst geschneiderten Uniformen und mit einem Alkoholtester bewaffnet ziehen an Wochenenden gut gelaunte und vor allem gut gebaute Hostessen durch Kneipen deutscher Großstädte und bieten Alkoholtests an. Firmenchefin Manuela Ganschow beschreibt ihre Geschäftsidee als "Partyspaß mit Präventionscharakter". Preis pro Atemprobe: drei Euro. Frau Ganschow, im Hauptjob Sonnenstudiobetreiberin, kam die Idee auf dem Münchener Oktoberfest. "Dort gab es etwas ähnliches", sagt die 43-Jährige. Erkennungsmerkmal der munteren Truppe sind zwei Smart, die fast genauso wie echte Peterwagen beklebt sind. Verwechslungen sind an der Tagesordnung. "Wenn wir zu Einsätzen fahren, schnallen sich manche Leute an, weil sie uns offenbar für echte Beamte halten."ANZEIGE
Klassische Polizeiarbeit dürfe nicht Privatleuten oder Firmen überlassen werden – so wie jüngst in Rheinland-Pfalz: Kommerzielle Aufpasser bewachten ausgerechnet eine Polizeikaserne. Stundenlohn: 5,35 Euro. In Hamburg gab es Kritik, weil eine Pivatfirma die Auszählung von Wahl-Stimmen überwachen sollte. Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf (Az: 14 K 2548/08) könnte eine Blaulicht-Inflation jetzt stoppen. Danach dürfen städtische Ordnungsämter ihre Dienstautos nur sehr eingeschränkt mit Blaulicht und Martinshorn ausstatten. Schlussfolgerung: Für Privatsheriffs ist Tatütata erst recht kein Thema.
Das sagt das Gesetz (Art. 52 Abs. 3 StZVO)
Mit einer oder mehreren Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein:1. Kraftfahrzeuge, die dem Vollzugsdienst der Polizei, der Militärpolizei, der Bundespolizei oder des Zolldienstes dienen, insbesondere Kommando-, Streifen-, Mannschaftstransport-, Verkehrsunfall-, Mordkommissionsfahrzeuge.
2. Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeuge der Feuerwehren und der anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes.
3. Kraftfahrzeuge, die nach dem Fahrzeugschein als Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe mit spurgeführten Fahrzeugen, einschließlich Oberleitungsomnibussen, anerkannt sind.
4. Kraftfahrzeuge des Rettungsdienstes, die für Krankentransport oder Notfallrettung besonders eingerichtet und nach dem Fahrzeugschein als Krankenkraftwagen anerkannt sind.
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