Radfahrer: Verkehrsregeln und Bußgelder — 12.09.2011

Was dürfen Radfahrer?

Der tägliche Kleinkrieg von Radfahrern gegen Autofahrenr nervt beide Seiten. Autofahrer fragen sich: Dürfen die sich eigentlich alles erlauben? Hier sind die Radler-Regeln – und die Bußgelder bei Verstößen.

Berufsverkehr, halb acht. Autos quälen sich zweispurig in die Stadt. Auf der rechten Spur geht nichts voran: Dort zuckelt ein Radfahrer, obwohl er auf einen Radweg ausweichen könnte. Folge: genervte Autofahrer, Hupkonzert. Und die Frage: Darf der da überhaupt fahren? Jein. Ist ein Radweg vorhanden, sollen Radfahrer ihn benutzen, wann immer das möglich ist. Eine Radwegsbenutzungspflicht, etwa wegen besonderer Gefährdung, muss jedoch extra ausgewiesen werden – andernfalls darf bei stark beschädigten Radwegen auf die Straße ausgewichen werden. Wer trotz Benutzungspflicht auf der Straße fährt, riskiert ein Ticket von 15 Euro.

Überblick: News und Tipps zum Thema Verkehrsrecht

Wer dabei auch noch andere behindert, zahlt 20 Euro. Darf der Radweg in beide Richtungen befahren werden? Nur wenn es ausgeschildert ist. Andernfalls drohen bis zu 20 Euro. Darf eine Einbahnstraße in falscher Richtung befahren werden? Nein. Es sei denn, die Einbahnstraße ist per Schild für Radfahrer freigegeben. Ein Verstoß kostet bis zu 30 Euro. So viel zahlen auch die Radler, die in einer reinen Fußgängerzone oder auf dem Fußweg fahren. Ausnahme: Kinder bis zum achten Lebensjahr müssen, Kinder bis zum zehnten Lebensjahr dürfen den Gehweg nutzen. Weitere Verkehrsregeln für Radler lesen Sie oben in der Bildergalerie.

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Kommentare zum Artikel (1)

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daniel
26.05.2012, 23:42Uhr

schlicht weg falsch: "Ist ein Radweg vorhanden, sollen Radfahrer ihn benutzen, wann immer das möglich ist. Eine Radwegsbenutzungspflicht, etwa wegen besonderer Gefährdung, muss jedoch extra ausgewiesen werden "

Richtig ist: Nutzungsplichtige Radwege müssen benutzt werden, ansonnsten sollten Radfahrer ihr Fahrzeug genauso auf der Fahrbahn bewegen.

Seite 1

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