Raser-Urteil des Bundesverfassungsgerichts

— 06.09.2010

Raser dürfen gefilmt werden

Verkehrsüberwachung: Kameras
Raser, Drängler und andere Verkehrssünder dürfen gefilmt werden. Solche Aufnahmen sind laut Bundesverfassungsgericht zulässig. Allerdings muss der Polizei ein eindeutiger Verdacht vorliegen.
ANZEIGE
(dpa/lh) Die Polizei darf Raser, Drängler und andere Verkehrssünder gezielt auf Video aufnehmen. Das Bundesverfassungsgericht hält solche Aufnahmen für einen zulässigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Das erklärten jetzt die höchsten Richter in Karlsruhe. "Für uns ist das keine große Überraschung", sagte der Rechtsexperte Markus Schäpe vom ADAC in München. Denn am 5. Juli 2010 habe das Gericht in einem Urteil bereits das Fotografieren von Verkehrssündern erlaubt. "Jetzt ist Rechtssicherheit hergestellt, das ist eine gute Situation", sagte Schäpe. Denn nun wisse jeder: Wer etwas falsch macht, kann gefilmt und fotografiert werden. Alle anderen nicht. Alte Messverfahren, die verdachtsunabhängig alle Verkehrsteilnehmer gefilmt hätten, seien damit abgeschafft.
Die wichtigsten Gerichtsentscheidungen: Zur Urteilsdatenbank
"Wir begrüßen, dass auch zukünftig nur auf Verdacht hin gefilmt werden darf", sagte Albrecht Trautzburg vom AvD in Frankfurt am Main. Der AvD-Sprecher zog dabei einen Vergleich zu Radarfallen, die auch nur bei Verdachtsfällen ausgelöst würden. Ein Autofahrer hatte sich vor dem höchsten deutschen Gericht gegen die Verurteilung zu einer Geldbuße von 320 Euro gewehrt. Er war zu dicht auf das Fahrzeug vor ihm aufgefahren, die Polizei hatte den Verkehrsverstoß mit einer Videokamera aufgenommen. Das Gericht wies die Verfassungsbeschwerde zurück.
Hier finden Sie alle Automarken und alle Automodelle
Zwar bedeuteten die Aufnahmen, auf denen der Fahrer zu erkennen war, einen Eingriff in sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Dieser Eingriff sei jedoch gerechtfertigt, da die Aufnahmen der Sicherheit des Straßenverkehrs dienten und damit dem "Schutz von Rechtsgütern mit erheblichem Gewicht". Zudem würden nur Fahrer gefilmt, die Anlass zu den Aufnahmen gäben, weil der Verdacht eines Verkehrsverstoßes bestand.
Mehr zum Thema

Punktehändler bieten Verkehrssündern Hilfe an - 21.12.2011

Verkehrssünder kaufen sich frei
"Ich nehme Ihnen für 300 Euro einen Monat Fahrverbot ab!" Klingt unseriös? Mag sein! Aber der Handel mit den Punkten läuft im Internet auf Hochtouren. Die Mittelsmänner nutzen dabei geschickt Schlupflöcher im Strafrecht. Skandalöse Geschäfte

Verengte Spur: Fahrzeugbreite - 24.11.2011

Breitere Spuren kommen
Viele Autos sind breiter als zwei Meter – und dürfen die verengten Spuren auf Autobahnbaustellen nicht befahren. Jetzt sollen die Spuren um zehn Zentimeter wachsen. Breitere Fahrspur

Verengte Spur: Fahrzeugbreite - 27.10.2011

Ist Ihr Auto auch zu breit?
Im Bereich vieler Autobahnbaustellen dürfen Autos, die //www.autobild.de/artikel/verengte-spur-fahrzeugbreite-2300524.html:breiter als zwei Meter|_blank sind, nicht die linke Spur nutzen. Sonst drohen 20 Euro Bußgeld. Aber in den Kfz-Papieren steht die tatsächliche Breite eines Fahrzeugs gar nicht drin. So breit ist Ihr Auto wirklich
Kommentare zum Artikel (2) loader
Das sehen Sie auch so? Oder anders? Diskutieren Sie mit!
Erstellt
Text
Funktion
Seite 1
Andi,
07.09.2010 07:29Uhr
ich finds nett das bei solchen themen immer erwähnt wird, dass "Raser" geblitzt werden.
ich bin in den letzen 3 jahren 3x geblitzt worden und war nie schneller als 120kmh bei erlaubten 100. bin ich deswegen ein raser?
Eintrag melden
AudiA4,
06.09.2010 22:09Uhr
Nicht dass ich unbedingt für solche Aktionen bin aber an den 2 Kreuzungen mit STOP-Zeichen auf meinem Arbeitsweg würde es wohl 90% der Autofahrer erwischen, die dieses Zeichen täglich missachten. Ich würde Abfeiern! :-) Eintrag melden
icon
Kommentar verfassen
Fügen Sie Ihre Meinung der aktuellen Artikeldiskussion hinzu.
Hinweis: Die mit einem Stern * versehenen Felder sind Pflichtfelder.

Versicherungsvergleich

Vergleichen Sie kostenlos über 180 Kfz-Tarife und sparen Sie bis zu 500 Euro!

Eingabe Ortskennzeichen: (z.B. HH für Hamburg)

Social Media

Diesen Artikel

Diesen Artikel

Artikel bewerten