Ratgeber Leasing — 05.06.2009
So rechnen Sie richtig
Leasen statt kaufen, das verführt zum Denken in Raten. Und unbestritten ist das Leasen, das übrigens VW im Jahr 1966 aus den USA nach Deutschland importierte, praktisch. Doch beim Autoleasing kommt es nicht nur auf eine kleine Monatsrate an.
Folgende Punkte sollte der Interessent unbedingt beachten
• Die Gesamtkosten setzen sich zusammen aus der Sonderzahlung und den monatlichen Raten. Die Rate kann werbewirksam ganz klein ausfallen, wenn die Sonderzahlung entsprechend hoch ist. Nur addiert ergeben sich die echten Gesamtkosten.• Vollkaskoversicherung und genaue Einhaltung der Inspektionstermine in der Markenwerkstatt sind Pflicht. Freie Werkstattwahl und die Freiheit, einen Kratzer einfach Kratzer sein zu lassen, haben Leasingnehmer im Gegensatz zu Eigentümern nicht.
• Bietet die Leasinggesellschaft Service-Pakete an, etwa inklusive Versicherung, sollte man die mit seiner eigenen Versicherung vergleichen. Rundum sorglos ist zwar bequem, kostet aber meist Aufschlag.
• Das Wichtigste ist die Wahl der richtigen Vertragsform: Das Kilometerleasing hat sich durchgesetzt. Und das aus gutem Grund, denn beim Restwertleasing kann man sich schwer verrechnen.
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Leasing von A bis Z
Andienungsrecht: Wird im Leasingvertrag ein Andienungsrecht vereinbart, hat der Leasinggeber bei Ablauf des Vertrages das Recht, dem Leasingnehmer das Fahrzeug zum vereinbarten Restwert zu verkaufen. Der Leasingnehmer ist dabei zum Kauf verpflichtet. Er dagegen hat seinerseits kein Recht, das Fahrzeug auf eigenen Wunsch zu übernehmen, wenn der Leasinggeber dies ablehnt. Diese Klausel sollte also vermieden werden.Bonitätsprüfung: Prüfung durch die Bank, ob der Leasingnehmer seine Zahlungsverpflichtungen voraussichtlich erfüllen kann.
Gap: Englisch für "Lücke". Diese entsteht bei vorzeitiger Vertragsabrechnung durch Totalschaden oder Diebstahl, weil die Vollkasko nur den Zeitwert ersetzt. Dieses Risiko ist bei einigen Anbietern jedoch vertraglich ausgeschlossen oder kann zusätzlich versichert werden ("Gap-Police", "Differenz-Kasko").
Halter: Der Leasingnehmer ist Halter des Fahrzeugs, die Zulassung erfolgt auf seinen Namen. Er ist für dessen Betriebs- und Verkehrssicherheit verantwortlich. Eigentümer des Fahrzeugs bleibt die Leasingfirma.
Inzahlungnahme: Statt einer Leasingsonderzahlung kann auch ein Gebrauchtwagen in Zahlung gegeben werden.
Kilometerabrechnung: Bei dieser Vertragsform trägt der Leasinggeber das Restwertrisiko. Eine Grundlage der Kalkulation ist dabei die vertraglich vereinbarte voraussichtliche Kilometerfahrleistung, beispielsweise 15.000 Kilometer im Jahr. Werden die vereinbarten Kilometer sowie eine vertraglich zugestandene Abweichung nach oben (etwa 1000 Kilometer) überschritten, muss der Kunde pro Kilometer nachzahlen. Diese Variante sollte der Restwertabrechnung möglichst vorgezogen werden.
Konditionen: Rahmenbedingungen eines Vertrages: Sonderzahlung, Laufzeit in Monaten, jährliche Kilometerleistung, monatliche Ratenhöhe; beim Restwertleasing der kalkulierte Restwert.
Leasingsonderzahlung: Zahlung zu Beginn der Vertragslaufzeit. Ergibt zusammen mit den Raten die Kosten des Leasing. Je höher die Zahlung prozentual ist, desto geringer fallen die Monatsraten aus.
Monatsrate: Fester Betrag, mit dem das Leasing bezahlt wird. Sie bemisst sich nach dem Fahrzeugpreis, der Höhe der Sonderzahlung, der Vertragslaufzeit sowie der vereinbarten Kilometerleistung.
Restschuldversicherung: Sie zahlt, je nach Konditionen, etwa bei Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfall sowie im Todesfall noch offene Raten.
Restwertleasing: Bei dieser Vertragsform trägt der Leasingnehmer das Restwertrisiko. Ist der voraussichtliche kalkulierte Restwert später tatsächlich nicht zu erzielen, muss der Kunde die Differenz nachschießen.
Serviceleasing: Vertragsform, bei der weitere Kosten des Fahrzeugunterhalts in der Leasing rate enthalten sind, beispielsweise die Kosten für Versicherungen, Inspektionen und Verschleißteile.
Zahlungsverzug: Werden zwei aufeinanderfolgende Monatsraten nicht gezahlt, kann der Vertrag vom Leasinggeber gekündigt werden.
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Kommentare zum Artikel (8)
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Zum ersten Beitrag: Nein, als Freiberufler ist die Sonderzahlung/ Anzahlung nicht umsatzsteuer-abzugsberechtigt, muss also selbst gezahlt werden. Hier ist es besser keine Sonderzahlung zu leisten, die monatlichen Raten sind dafür natürlich entsprechend höher. Gruß, Cyn
Milchmädchenrechnung! Kaufmännisch muß der Barpreis (Rabatt??) aufgezinst werden auf die Haltedauer, die Leasingsonderzahlung gneauso. Die Monatsraten müssen abgezinst werden auf den Zeitpunkt der Anschaffung. Erst DANN kann man gegenüberstellen - und manches Leasingangebot wird unattraktiv. Manche Firmen sind zudem sehr pingelig bei der Rückgabe (Sixt z.B.) - bieten aber eine Versicherung gegen Schäden an. KEINER hat was zu verschenken - Leasingfirmen erst recht nicht.
Ich vermisse Angaben zur Rückgabe des Fahrzeuges beim Kilometerleasing! In welchem Zustand darf der Wagen sein (außer Blechschäden natürlich) Reifen, Leder, Kartzer bzw. Steinschläge im Lack?
Lohnt sich das leasen über drei Jahre auch wenn man den Wagen danach kaufen würde oder eignet sich da eher ein klassicher Kredit??
Lohnt sich das leasen über drei Jahre auch wenn man den Wagen danach kaufen würde oder eignet sich da eher ein klassicher Kredit??