Ratgeber Recht
— 13.07.2009Was darf die Polizei?
Weil wir in einem Rechtsstaat leben, sind hierzulande auch Polizeibeamte an Regeln und Gesetze gebunden. Doch Vorsicht: Wer mit Argumenten für seinen Verstoß kommt, gibt diesen damit meist zu!
ANZEIGE
Tipp vom Anwalt: Ruhig und freundlich bleiben, das verkürzt die Prozedur.
Bei der Festnahme
Wer einer Straftat verdächtigt wird, sollte sich dazu nicht äußern und sofort Kontakt zu einem Verteidiger aufnehmen.
Tipp vom Anwalt: Wer einer Straftat verdächtigt wird, sollte sich dazu nicht äußern und sofort Kontakt zu einem Verteidiger aufnehmen.
Beim Promille- und Drogentest
Der Atem-Alkoholtest kann abgelehnt werden. Bei begründetem Verdacht kann die Polizei aber eine Blutabnahme anordnen.
Tipp vom Anwalt: Sie haben vor der Kontrolle ein Bier oder ein Glas Sekt getrunken? Wer das auf die Frage des Polizisten nach Alkoholkonsum einräumt, muss mit einem Promilletest rechnen. Die Frage wider besseres Wissen zu verneinen, ist aber statthaft. Es dürfen dem Betroffenen daraus keine Nachteile erwachsen.
ANZEIGE
Mit Blaulicht
Blaulicht und Martinshorn darf die Polizei nur im Einsatz benutzen. Sie ist aber nicht gezwungen, beide Warnmittel immer gleichzeitig einzusetzen. Denn bei der Fahrt zu einem aktuellen Tatort etwa würde das Martinshorn Straftäter warnen.Tipp vom Anwalt: Geblitzt, weil man mit der Polizei im Nacken zu schnell fuhr, um ausweichen zu können? Oder bei Rot in eine Kreuzung, um Platz zu schaffen? Dann Ort, Zeit und Kennzeichen für den Einspruch gegen ein Bußgeld notieren.
Beim Blitzen
Beliebte Frage bei einer Tempokontrolle: "Können Sie sich vorstellen, warum wir Sie gestoppt haben?" Wer jetzt antwortet: "Weil ich zu schnell unterwegs war...", hat den Verstoß schon eingeräumt. Von Seiten der Polizei ist dieses Vorgehen eine erlaubte "kriminalistische List". Wer darauf nicht hereinfallen will, antwortet mit "Nein".Tipp vom Anwalt: Äußern Sie sich zur Sache nicht. Inspizieren Sie im Zweifelsfall den Ort. War das tempobegrenzende Schild klar zu erkennen?
Bei der Ermittlung
Bei der Ermittlung zu einem Verkehrsdelikt, etwa um den Fahrer festzustellen, darf die Polizei an der Haustür klingeln und Fragen stellen. Betreten darf sie die Wohnung ohne Zustimmung des Hausherrn aber nicht. Das gilt auch für Unternehmen, auch hier kann der Zutritt mithilfe des Hausrechts verwehrt werden.Tipp vom Anwalt: Man ist nicht verpflichtet, Polizisten ohne Durchsuchungsbeschluss die Tür zu öffnen.
Mehr zum Thema
01.12.2009 23:46Uhr
17.07.2009 09:18Uhr
doch, bei "gefahr im verzug" darf sie das.
16.07.2009 12:32Uhr
Mag sein, dass die Polizisten einen schwierigen und nicht immer angenehmen Job haben. Allerdings habe ich schon Verstöße von Polizisten gegen ihre Dienstordnung / Vorschriften - in den neuen Bundesländern - erlebt.
Für mündige Bürger ist der Artikel also durchaus informativ. Ich denke niemand möchte mit diesem Artikel die Polizei anprangern - und die meisten werden es (hoffentlich auch so verstehen).
14.07.2009 15:31Uhr
14.07.2009 14:27Uhr