Ratgeber Umweltzonen — 28.12.2007
Die ersten Städte machen dicht
Gleich am Neujahrstag wird es richtig ernst: Die ersten drei deutschen Großstädte führen die umstrittenen Umweltzonen ein. Wer darf rein, wer wird ausgesperrt?
• Werden alle deutschen Städte Umweltzonen? Nein, dabei kommt es auf die Einhaltung des Grenzwerte an. Sogar Großstädte mit starkem Verkehr wie etwa Hamburg werden auf Umweltzonen verzichten können. Dabei spielen auch die sonstigen Verhältnisse in einer Stadt, besonders die klimatische Situation, eine Rolle. Hier geht es zur Karten-Übersicht des Umweltbundesamtes.
• Wie werden die Umweltzonen gekennzeichnet? Auf allen Zufahrtstraßen zur Zone werden die entsprechenden Schilder aufgestellt.
• Warum sind auf dem Zusatzschild alle drei Plaketten? Dies kennzeichnet zum Start die mildeste Form des Einfahrverbotes. Das Zusatzschild kann aber künftig auch nur die gelbe und grüne oder nur die grüne Plakette zeigen. Die Einfahrt mit einer nicht abgebildeten Plakette ist dann ebensowenig gestattet wie ganz ohne. • Welche Fahrzeuge bekommen welche Plakette? Benziner bekommen entweder die grüne Plakette oder gar keine. Diesel bekommen keine oder die rote, gelbe oder grüne Plakette. Grundlage ist die Schadstoffnorm sowie bei Dieseln eine Nachrüstung mit einem "Partikelminderungssystem" (Dieselpartikelfilter, DPF).
| DIE SCHLÜSSELNUMMER ENTSCHEIDET | |||
| Schadstoffgruppe/Plakette | Emissionsschlüsselnummern für | ||
| Benziner | Diesel | Diesel mit Partikelfilter | |
| Schadstoffgruppe 1 Keine Plakette: | |||
| Pkw mit Ottomotor ohne geregelten Katalysator Diesel-Pkw nach Euro 1 oder schlechter |
0-13, 15, 17, 88, 98 | 0-24, 34, 40, 77, 88, 98 |
- |
| Schadstoffgruppe 2 Rote Plakette: | |||
| Diesel-Pkw mit Partikelemissionen nach Euro 1 mit Nachrüstung oder Euro 2 |
- |
25-29, 35, 41, 71 | PM 1: 19, 20, 23, 24 PM 0: 14, 16, 18, 21, 25-29, 34, 35, 40, 71, 77 |
| Schadstoffgruppe 3 Gelbe Plakette: | |||
| Diesel-Pkw nach Euro 3 Diesel-Pkw mit Nachrüstung entsprechend PM 1 |
- |
30, 31, 36, 37, 42, 44-52, 72 | PM 1: 14, 16, 18, 21, 22, 25-29, 34, 35, 40, 41, 71, 77 PM 0: 28, 29 |
| Schadstoffgruppe 4 Grüne Plakette: | |||
| Diesel-Pkw nach Euro 4 Diesel-Pkw mit Nachrüstung entsprechend PM 1, PM 2, PM 3 und PM 4 Pkw mit Ottomotor und geregeltem Katalysator Kfz ohne Verbrennungsmotor (z.B. Elektromotor) |
01, 02, 14, 16, 18-70, 71-75, 77 | 32, 33, 38, 39, 43, 53-70, 73-75 | PM 1: 27, 49-52 PM 2: 30, 31, 36, 37, 42, 44-48, 67-70 PM 3: 32, 33, 38, 39, 43, 53-66 PM 4: 62-70 |
• Wer sollte sich bald eine Plakette besorgen? Neben den Autofahrern der betroffenen Städte auch alle, die ihr Weg (auch überraschend) in eine betroffene Stadt führen kann, etwa viel fahrende Geschäftsleute. Die Ausrüstung von Dienst- und Firmenfahrzeugen mit Plaketten ist grundsätzlich ratsam. Denn die Strafe für einen Verstoß trifft denjenigen Fahrer, der verbotenerweise in eine Umweltzone einfährt.
• Wo bekommt man die passende Plakette? Berechtigt zur Ausgabe sind TÜV, DEKRA und andere Prüforganisationen sowie Werkstätten und Händler, die Abgasuntersuchungen durchführen. Bei Auslieferung eines Neuwagens sollte der Kunde den Händler ersuchen, den Wagen bereits mit einer Plakette auszuliefern. Wer es mit der Erteilung einer Plakette nicht eilig hat, kann dafür auch die nächste Inspektion oder den nächsten TÜV- oder AU-Termin abwarten.
• Muss der Wagen zur Erteilung vorgeführt werden? Nein, nur der Fahrzeugschein oder die Zulassungsbescheingung (Teil 1) muss vorgelegt werden.
• Wieviel kostet die Plakette? Die Gebühr liegt bei fünf bis zehn Euro. Anlässlich eines fälligen Werkstattbesuchs oder einer Inspektion kann der Händler die Plakette dem Kunden aber auch kostenlos als Zugabe geben.
• Wo muss die Plakette angebracht werden? Rechts unten an der Innenseite der Frontscheibe.
• Wie lange gilt die Plakette? Sie gilt unbefristet, ist aber an das Fahrzeug sowie an dessen Kennzeichen gebunden. Dieses wird in das rechteckige Feld der Plakette handschriftlich oder maschinell eingetragen. Die Plakette ist nur mit diesem Eintrag gültig. Bei einem Kennzeichenwechsel ist eine neue Plakette fällig.
• Sind im Ausland zugelassene Fahrzeuge befreit? Nein, auch die benötigen zur Einfahrt in eine Umweltzone eine Plakette. Touristen und Berufspendler müssen sich ebenfalls daran halten. Ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug muss in der Regel aber zur Erteilung der Plakette vorgeführt werden, weil dazu die Angaben auf dem Typenschild überprüft werden müssen.
• Reicht es nicht aus, ein an sich sauberes Auto zu fahren? Nein, für die Einfahrt in eine Umweltzone reicht es nicht, dass ein Auto die Voraussetzung zur Erteilung einer Plakette erfüllt. Es muss auch damit ausgerüstet sein. In Sachen Bußgeld bestehen bei Juristen aber Zweifel, wenn ein an sich berechtigtes Auto ohne Plakette in eine Umweltzone gesteuert wird (siehe nächste Frage).
• Gibt es generelle Ausnahmen vom Plakettenzwang? Ja. Zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge, also etwa Motorräder und Trikes, erhalten keine Plakette, dürfen aber in Umweltzonen einfahren. Das Gleiche gilt für Arbeitsmaschinen sowie für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen. Außerdem sind Fahrzeuge mit Sonderrechten, etwa Blaulicht, sowie Bundeswehrwagen von der Plakettenpflicht befreit. Vierrädrige Elektrofahrzeuge aber müssen eine Plakette führen, sie erhalten die grüne.
• Gibt es Ausnahmen für Schwerbehinderte? Ja. Fahrzeuge, mit denen Schwerbehinderte fahren oder gefahren werden, sind von der Plakettenpflicht befreit. Voraussetzung sind die Merkzeichen "aG", "H" oder "Bl" im Schwerbehindertenausweis.
• Können Ausnahmegenehmigungen beantragt werden? Unter bestimmten Voraussetzungen können Ausnahmegenehmigungen für Fahrzeuge von Bewohnern und Betrieben in Umweltzonen beantragt werden. Das gilt für Fahrzeuge, denen die nötige Plakette nicht zugeteilt werden kann. Die Kommunen können die Erteilung aber unterschiedlich streng handhaben. Generell wird gelten:
1. Die Ausnahmegenehmigung gibt es nur, wenn die Nachrüstung mit einem Kat oder einem Dieselpartikelfilter technisch nicht möglich ist. Die Kosten dafür seien vertretbar, meint etwa die Berliner Umweltbehörde.
2. Ist die Nachrüstung nicht möglich, kommt es darauf an, ob der Wechsel auf ein anderes Auto einen unzumutbaren Härtefall darstellen würde. Das ist der Fall, wenn beispielsweise die Existenz eines Arbeitnehmers oder eines Betriebes gefährdet wäre. ADAC-Jurist Dr. Marcus Schäpe: "Dabei muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. Von einem kleinen Betrieb etwa wird kaum verlangt werden können, dass er sofort alle seine Fahrzeuge austauscht."
3. Wer als Berufspendler zwar nicht in einer Umweltzone wohnt, aber regelmäßig in eine fahren muss, wird eine Ausnahmegenehmigung nur erhalten, wenn die Benutzung von Bus und Bahn unzumutbar ist.
4. Bei der Neuanschaffung eines Gebrauchtwagens gilt Vorsicht. Denn Ausnahmegenehmigungen werden wohl nur für Fahrzeuge erteilt, die vor März 2007 auf den neuen Halter zugelassen wurden. Grund: Zu diesem Zeitpunkt trat die Plakettenverordnung in Kraft.
• Kann gegen eine Ablehnung geklagt werden? "Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ist ein Verwaltungsakt", so ADAC-Jurist Schäpe. "Wird sie verweigert, kann dagegen vor dem Verwaltungsgericht geklagt werden. Die Erfolgsaussichten können aber heute noch nicht beurteilt werden." Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten nur, wenn "Verwaltungsrechtsschutz" eingeschlossen ist.

































