Ratgeber Unfallberechnung

— 19.09.2008

Die sieben teuersten Fehler

Unfallberechnung
Wenn es gekracht hat, zahlt die Versicherung zum Glück die Schäden. Schön, wenn es immer so einfach wäre. Denn schon nach kleinen Fehlern riskiert man sein Geld. Jeder Geschädigte muss daher sehr auf seine Rechte achten.
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Metall knirscht, Glas splittert – Blechschaden, täglich tausendmal. Routine für die Versicherungen, nicht für die Betroffenen. Deshalb können selbst bei einem Bagatellfall Fehler bei der Abwicklung viel Geld kosten. Diese sieben sind die teuersten, die Geschädigte machen können: 1. Die Polizei nicht rufen, weil der Unfallgegner den Fall "unkompliziert" regeln will – und die Polizei beim Blechschaden ja auch gar nicht komme. Falsch – will einer der Beteiligten Beamte rufen, rücken die auch an. Dann erfolgt eine Unfallaufnahme, und der Unfallgegner kann den Sachverhalt später nicht auf den Kopf stellen. 2. In der Aufregung vergessen, alle Daten aufzunehmen. Wer ist der Autohalter, wer saß am Steuer, wo ist der Wagen versichert? Das muss geklärt werden. Dazu Personalausweis zeigen lassen. Außerdem unbedingt das Kennzeichen notieren und die Schäden fotografieren. Kennt der Unfallgegner die Versicherung nicht, kann diese über das Kennzeichen noch am Unfallort beim Zentralruf der Versicherer unter 0180/25026 erfragt werden (Zentralruf).
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3. Den Schaden "ohne Versicherung" zu regeln, gegen sofortige oder spätere Zahlung eines Handgelds. Riskant, denn ein Autolaie kann eine tatsächliche Schadenshöhe kaum sicher einschätzen. Will der Unfallgegner seinen Schadensfreiheitsrabatt retten, kann er die Kosten seiner Versicherung auch später erstatten. 4. Darauf vertrauen, dass der Unfallgegner den Schaden seiner Haftpflicht wie versprochen umgehend meldet. Denn unterlässt er das oder zögert er seine Meldung heraus, kommt es zu Problemen und Verzögerungen bei der Schadensabwicklung. Deshalb sollte der Geschädigte selbst den Schaden schnellstmöglich der gegnerischen Versicherung melden. Wenn nicht gleich vom Unfallort, dann in Ruhe bei nächster Gelegenheit. 5. Falsche Angaben bei der Schadensmeldung. Auch wenn die versehentlich passieren, etwa zu Vorschäden, können falsche oder widersprüchliche Angaben zu Komplikationen oder gar zur Zahlungsverweigerung der Versicherung führen. Die schriftliche Schadensmeldung also sorgfältig ausfüllen.
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6. Entscheidungen spontan und ohne Rücksprache mit der Versicherung treffen. Wer etwa einen Mietwagen der falschen, zu teuren Kategorie nimmt, bleibt später auf einem Teil dieser Kosten sitzen. 7. Selbst den Kampf mit der gegnerischen Versicherung aufnehmen, wenn diese die Begleichung des Schadens verzögert oder wenn die Versicherung Zahlungen kürzen oder gar ganz verweigern will. Dann besser gleich Fachleute wie einen Rechtsanwalt und einen Kfz-Sachverständigen für die Auseinandersetzung zu Hilfe holen. Denn als Geschädigter hat man Anspruch auf deren Hilfe, und das auf Kosten der gegnerischen Versicherung.
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Tipp von AUTO BILD-Redakteur Roland Bunke
Auch ein reiner Blechschaden ist sehr ärgerlich, ruhig Blut und Freundlichkeit dem Unfallgegner gegenüber müssen aber natürlich gewahrt bleiben. Was nicht bedeutet, dass man sich unklare Lösungen bei der Begleichung des Schadens aufschwatzen lässt. Jeder Geschädigte sollte stattdessen ganz einfach auf seine Rechte achten. Denn eins ist sicher: Im umgekehrten Fall würde der andere ebenso handeln.
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