Ratgeber Unfallberechnung — AUTO BILD 37/2008 — 19.09.2008
Die sieben teuersten Fehler
Wenn es gekracht hat, zahlt die Versicherung zum Glück die Schäden. Schön, wenn es immer so einfach wäre. Denn schon nach kleinen Fehlern riskiert man sein Geld. Jeder Geschädigte muss daher sehr auf seine Rechte achten.
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3. Den Schaden "ohne Versicherung" zu regeln, gegen sofortige oder spätere Zahlung eines Handgelds. Riskant, denn ein Autolaie kann eine tatsächliche Schadenshöhe kaum sicher einschätzen. Will der Unfallgegner seinen Schadensfreiheitsrabatt retten, kann er die Kosten seiner Versicherung auch später erstatten. 4. Darauf vertrauen, dass der Unfallgegner den Schaden seiner Haftpflicht wie versprochen umgehend meldet. Denn unterlässt er das oder zögert er seine Meldung heraus, kommt es zu Problemen und Verzögerungen bei der Schadensabwicklung. Deshalb sollte der Geschädigte selbst den Schaden schnellstmöglich der gegnerischen Versicherung melden. Wenn nicht gleich vom Unfallort, dann in Ruhe bei nächster Gelegenheit. 5. Falsche Angaben bei der Schadensmeldung. Auch wenn die versehentlich passieren, etwa zu Vorschäden, können falsche oder widersprüchliche Angaben zu Komplikationen oder gar zur Zahlungsverweigerung der Versicherung führen. Die schriftliche Schadensmeldung also sorgfältig ausfüllen.Hier geht es zum großen Versicherungsvergleich von autobild.de!
6. Entscheidungen spontan und ohne Rücksprache mit der Versicherung treffen. Wer etwa einen Mietwagen der falschen, zu teuren Kategorie nimmt, bleibt später auf einem Teil dieser Kosten sitzen. 7. Selbst den Kampf mit der gegnerischen Versicherung aufnehmen, wenn diese die Begleichung des Schadens verzögert oder wenn die Versicherung Zahlungen kürzen oder gar ganz verweigern will. Dann besser gleich Fachleute wie einen Rechtsanwalt und einen Kfz-Sachverständigen für die Auseinandersetzung zu Hilfe holen. Denn als Geschädigter hat man Anspruch auf deren Hilfe, und das auf Kosten der gegnerischen Versicherung.ANZEIGE





