Ratgeber Versicherung
— 08.01.2008Verbesserungen im Kaskoschutz
Zu lässig am Steuer kam bisher teuer. Doch seit 1. Januar 2008 gibt es gesetzliche Verbesserungen im Kaskoschutz. Der Haken: Die Vorteile gelten nicht automatisch für alle Autofahrer.
Der Haken: Diesen gesetzlichen Vorteil genießen nur Kaskopolicen, die ab 2008 neu abgeschlossen werden. Für alle älteren Verträge gelten die neuen gesetzlichen Vorteile erst ab 2009. Autofahrer mit Altverträgen fahren also ein Jahr länger mit vergleichsweise höherem Risiko. Doch das spätere Inkrafttreten der neuen Regelung für bereits bestehende Kaskoverträge ist eine gesetzliche Kann-, keine Mussbestimmung. Das bedeutet: Eine Versicherung kann ihre Bedingungen schon früher freiwillig auf die neue Regelung umstellen, wie es etwa die Unternehmen HUK Coburg oder Aachen Münchener getan haben. Ein weiteres Detail der Neuregelung: Die Versicherung muss bei grober Fahrlässigkeit zwar zahlen, aber nicht unbedingt in voller Höhe. Denn der Anteil der Schuld des Autofahrers am Unfall wird dabei berücksichtigt. Er kann also im Einzelfall doch auf 25 oder 50 Prozent seiner Kosten sitzen bleiben. Am besten fährt der, dessen Versicherung schon heute ganz auf die sogenannte "Einrede der groben Fahrlässigkeit" verzichtet, denn dann zahlt diese in voller Höhe. Ausgenommen sind dabei aber Fahrten unter Alkohol- und Drogeneinfluss sowie grobe Fahrlässigkeit beim Diebstahl.

































