Reklame im Straßenverkehr
— 21.02.2013Werbung, die wehtut
Da hört der Spaß auf: Jetzt klebt sogar schon Werbung mit Saugnäpfen an unseren Autos! Ist dieser Reklame-Terror überhaupt erlaubt?
Werbung als Unfallfalle: Riskante Reklame
Daniela Schlegel aus dem Kreisverwaltungsreferat München: "Das Verteilen von Werbung an geparkten Autos stellt bei uns eine nicht genehmigungsfähige Sondernutzung dar, sofern diese auf öffentlichem Grund abgestellt sind. Entsprechende Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet." Deutschen Großstädten ist die Werbeflut am Straßenrand längst ein Dorn im Auge. Auch in Hamburg ist das Problem aggressiver Werbeformen bekannt.Illegale Werbeanhänger am Straßenrand blockieren Parkplätze
Kerstin Godenschwege vom Bezirksamt Altona erläutert das daraus resultierende Müllproblem: "Es ist leider von einer Verunreinigung öffentlicher Wege auszugehen, weil Werbeflyer erfahrungsgemäß von den Adressaten einfach abgerissen werden." Das aber ist verboten. Der Autofahrer muss die unerwünschte Werbung korrekt entsorgen, um nicht gegen Paragraf 61 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes zu verstoßen.Das könnte Sie auch interessieren




































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