Rote Ampel überfahren — 23.05.2011

Geblitzt – was Sie jetzt wissen müssen

Viel zu schnell gefahren, rote Ampel übersehen – das passiert täglich tausendfach. Hier gibt Uwe Lenhart, Anwalt für Verkehrsrecht, Antworten auf die zehn wichtigsten Fragen zum Thema.

Es gibt Fotos, die will man gar nicht sehen. Irgendwann landen sie trotzdem im Briefkasten. Verdammt, geblitzt! Verkehrsanwalt Uwe Lenhart beantwortet die zehn wichtigsten Fragen. Ab welcher Toleranz sind die Blitzer scharf? Die Richtlinien der Bundesländer sehen überwiegend eine Toleranz von fünf km/h vor. Das liegt aber im Ermessen der Behörde. An Unfallschwerpunkten oder vor Schulen muss diese Toleranz nicht gelten. Ich bin geblitzt worden. Was passiert nun? Entweder werden Sie vor Ort angehalten und mit dem Messergebnis konfrontiert, oder die Bußgeldstelle verschickt einen Anhörungs- bzw. Zeugenfragebogen an den Fahrzeughalter.

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Schnell noch über die Ampel: War bereits länger als eine Sekunde Rot, ist der Führerschein vorerst weg.

Bleiben Anhörung oder Zeugenfragebogen unbeantwortet, beauftragt die Bußgeldstelle die örtlich zuständige Polizei mit den Ermittlungen. Notfalls wird sie Nachbarn nach der Person auf dem Foto befragen oder beim Einwohnermeldeamt Passfotos des Fahrzeughalters und von dessen Angehörigen abgleichen.
Ab welcher Tempoüberschreitung ist der Führerschein in Gefahr? Das sehen Sie in der unteren Tabelle. Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt: Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h müssen Sie das Auto stehen lassen, außerorts ab 41 km/h zu viel.

Wichtig: Ist nach der letzten Tempoüberschreitung von mindestens 26 km/h kein Jahr vergangen, wird ein Fahrverbot schon bei 26 km/h zu viel, bei mehreren Tempo-Verstößen ab 21 km/h verhängt. Wie kann ich verhindern, dass der Führerschein eingezogen wird? Treffen den Autofahrer die Folgen eines Fahrverbots besonders hart, kann das unzumutbar sein. Beispiele: Der Temposünder würde durch ein Fahrverbot seinen Job verlieren oder könnte als Alleinverdiener im Außendienst seine Termine nicht mit Bus und Bahn wahrnehmen und sich auch keinen Fahrer leisten. Auch wer belegen kann, dass regelmäßige Arztbesuche ohne Auto nicht möglich sind oder dass er entfernt lebende schwerkranke Angehörige nicht besuchen kann, darf hoffen.

Allerdings steigt die Geldbuße deutlich, wenn das Fahrverbot entfällt. Kann ich den Zeitpunkt, an dem ich den Führerschein abgebe, selbst bestimmen? Wer in den letzten zwei Jahren seinen Führerschein nicht abgeben musste, kann das Fahrverbot innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft der Entscheidung antreten. Um die Rechtskraft und damit den Beginn der Vier-Monats-Frist herauszuzögern, kann unbegründeter Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt und spätestens am Tag der Hauptverhandlung vor Gericht zurückgenommen werden. So wird aus der Vier-Monats- eine Sechs-Monats-Frist. Auf dem Blitzerfoto bin ich schlecht zu erkennen. Was bedeutet das? Der Anwalt empfiehlt: Niemals zugeben, dass Sie der Fahrer waren!
Strafen für Rotlichtverstoß
Regelfall 90 Euro drei Punkte
mit Gefährdung 200 Euro vier Punkte, ein Monat Fahrverbot
mit Sachbeschädigung 240 Euro vier Punkte, ein Monat Fahrverbot
Bei Rotphase von mehr als 1 Sekunde 200 Euro vier Punkte, ein Monat Fahrverbot
mit Gefährdung 320 Euro vier Punkte, ein Monat Fahrverbot
mit Sachbeschädigung 360 Euro vier Punkte, ein Monat Fahrverbot
Der Richter muss darlegen, warum er Sie trotz schlechter Bildqualität als Fahrer hat identifizieren können. Auf dem Bild müssen bestimmte Merkmale wie Gesichtsform, Frisur, Kinnpartie, Augen-, Nasen- und Ohrenform oder individuelle Charakteristika wie Augenbrauenwuchs oder Narben zu erkennen sein. Wie viele übereinstimmende Merkmale vorliegen müssen, ist zwar nicht vorgeschrieben, für eine Verurteilung als Fahrer wird aber die persönliche Gewissheit des Richters gefordert. Ich bin bei Rot über die Ampel gefahren. Kann ich im Anhörungsbogen erkennen, ob mein Führerschein gefährdet ist? Das können Sie an den Nummern des Bußgeldkatalogs erkennen, die in der Anhörung angegeben sind.

Außerhalb geschlossener Ortschaften ist die Geschwindigkeitsübertretung billiger – Punkte gibt es aber ebenso schnell.

Die Nummer 132 heißt: einfacher Rotlichtverstoß, kein Fahrverbot. 132.1: mit Gefährdung, Fahrverbot. 132.2: mit Sachbeschädigung, Fahrverbot. 132.3: länger als eine Sekunde Rot, Fahrverbot. 132.3.1: mit Gefährdung, Fahrverbot. 132.3.2: mit Sachbeschädigung, Fahrverbot. Was kann ein Verkehrsanwalt nach einem Rotlichtverstoß für mich tun? Wenn Polizisten diesen Vorfall beobachtet haben, reichen Schätzungen, wie lange die Ampel rot war, oder ein Mitzählen (21, 22), nicht aus. Bei einer Messung mit einer geeichten Stoppuhr sind 0,3 Sekunden Toleranz abzuziehen. Sachverständige können mit einem Gutachten den Wert einer Überwachungskamera widerlegen. Wie lange darf die Bußgeldstelle mit dem Verschicken des Anhörungsbogens warten? Der Fahrzeugführer muss innerhalb von drei Monaten ermittelt werden.

Danach beginnt eine weitere Frist von drei Monaten, in der der Bußgeldbescheid erlassen werden muss. Was passiert, wenn ich die Einspruchsfrist gegen den Bußgeldbescheid verstreichen lasse? Wenn Sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig, Sie müssen die Geldbuße zahlen, ein Fahrverbot akzeptieren. Das gilt auch, wenn Sie im Urlaub oder Krankenhaus waren. Der Fahrer muss dafür sorgen, dass ihn die Post auch während seiner Abwesenheit erreicht.
Strafen für zu schnelles Fahren
innerorts außerhalb geschlossener Ortschaften
bis 10 km/h 15 Euro 10 Euro
11–15 km/h 25 Euro 20 Euro
16–20 km/h 35 Euro 30 Euro
21–25 km/h 80 Euro, ein Punkt 70 Euro, ein Punkt
26–30 km/h 100 Euro, drei Punkte 80 Euro, drei Punkte
31–40 km/h 160 Euro, drei Punkte, ein Monat Fahrverbot 120 Euro, drei Punkte
41–50 km/h 200 Euro, vier Punkte, ein Monat Fahrverbot 160 Euro, drei Punkte, ein Monat Fahrverbot
51–60 km/h 280 Euro, vier Punkte, zwei Monate Fahrverbot 240 Euro, vier Punkte, ein Monat Fahrverbot
61–70 km/h 480 Euro, vier Punkte, drei Monate Fahrverbot 440 Euro, vier Punkte, zwei Monate Fahrverbot
über 70 km/h 680 Euro vier Punkte, drei Monate Fahrverbot 600 Euro vier Punkte, drei Monate Fahrverbot

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Kommentare zum Artikel (6)

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Inhalt

Funktion

Friedrich Frenzel
06.03.2012, 23:28Uhr

In welcher Verwaltungsvorschrift ist in Sachsen festgelegt, bei wieviel km/h geblitzt wird?
Wo kann man die betreffende Verwaltungsvorschrift einsehen?

Hintergrund-Info:
Die Polizei und das Landratsamt des Vogtlandkreises blitzen auf den gleichen Straßen bei einer anderen Geschwindigkeit, als das Ordnungsamt der Stadt Oelsnitz.

Ich bin der Meinung, dass dies auf den gleichen Straßen einheitlich geregelt sein muss.

paul
03.10.2011, 11:27Uhr

@ jan: so ist es eben mit dem menschen ... eigene "schand"taten zuzugeben, das war noch nie seine stärke!!!
zu den "guten alten" zeiten der inquisition, da lags an dir deine unschuld zu beweisen!!! ;o)

und da wir in einem rechtsstaat leben, darf dir das mittel des rechtsbehelfes eben nicht verwehrt bleiben. naja, und so gibt es eben spezialisten, die das "aus"nutzen!!!
und der ein oder andere berufszweig soll ja auchd avon leben!

und eins noch zum schluss, wer zu schnell fährt, fährt sicherlich wissend zu schnell ... mindestens 95 % davon ;o)

Peter
07.09.2011, 18:03Uhr

@ Jan: Du bist ja schön blöd. Ehrlichkeit in allen Ehren, aber selbst zu sagen "Ich war's ... bitte nehmt all mein Geld." ... Wenn die Polizei schon ständig Blitzer aufstellt, um die Kassen der Kommunen zu füllen, dann sollen die gefälligst auch herausfinden, wer der Fahrer war .. wieso sollte ich deren Arbeit machen?!

@ Helmut: Es ist schon sehr erschrecken wie schlecht dein deutsch ist ... Du hättest mal lieber ein paar zusätzliche Jahre in der Schule verbracht, anstatt Auto zu fahren. Ich empfehle Dir dringend, mehr zu lesen.

Helmut K.
17.06.2011, 02:44Uhr

Wer zu schnell unterwegs ist, ist dran. Sicherlich gibr es regelrechte "Radarfallen", deren einziger Sinn zu sein scheint, den Stadtsäckel der jeweiligen Kommune zu füllen. Doch dies ist, m. E. nicht die Mehrheit. Als Vielfahrer (Außendienstler) muss ich immer wieder feststellen, dass einige Zeitgenossen nicht schnell fahren, sondern rasen wie die Irren. Diese Spezies kann sich glücklich schätzen, dass wir hier in Deutschland leben und nicht, z. B., in unserem "geliebten" Nachbarland Österreich, wo eine sogenannte Organverfügung (Bußgeldbescheid) leicht das Doppelte kostet.

helmut
15.06.2011, 12:04Uhr

jan du schreibst ein schwachsinn ich wurde zum beispiel geblitzt weil ich 3 kmh zu schnell war an einer schule deswegen sag ich ja nichts ,aber jetzt kommt es der blitzer stand direckt am einen fußgänger überweg dieses fahrzeug versperte die sicht dazu kommt er darf da garnicht stehen also begeht er selbst mehrere starfdaten nur mit den unterschied das er kein bußgeldbescheid bekommt !

also wenn der öffentliche dinst schon strafdaten begehen darf warum dan ich als bürger nicht ???? sind sie was besseres ??? ein anhörungsbogen bekamm ich erst garnicht man wollte ich gleich verdonnern .

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