Schilder-Streit in Deutschland — 13.04.2010

Alte Schilder bleiben!

Nach dem Willen von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer sollen die alten Verkehrszeichen nun doch vorerst ihre Gültigkeit behalten. Für den Austausch soll es eine Übergangszeit geben.

(dpa/mv) Alte Verkehrszeichen sollen nach dem Willen von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) nun doch vorerst gültig bleiben. Für den Austausch der älteren durch moderne Schilder soll es eine Übergangszeit geben, kündigte Ramsauer am Dienstag (13. April 2010) in Berlin an. Er regierte damit auf scharfe Kritik der Kommunen, die Umstellungskosten zwischen 200 und 400 Millionen Euro fürchten. Zwischen den alten und den neuen Schildern gibt es zum Teil nur kaum merkliche Unterschiede. Ramsauer will am 14. April bei der Verkehrsministerkonferenz in Bremen mit seinen Länderkollegen über die nötigen rechtlichen Änderungen sprechen. "Das muss jetzt schnellstmöglich gehen", sagte der Verkehrsminister.

In der Galerie: Diese Schilder sind betroffen!

Absurd: Trägt der Mann auf dem Zebrastreifen einen Hut, dann ist er zu alt für die Sraßenverkehrsordnung.

Absurd: Trägt der Mann auf dem Zebrastreifen einen Hut, dann ist er zu alt für die Sraßenverkehrsordnung.

Im September 2009 gab es eine Änderung der Straßenverkehrsordnung. Danach hätten die unmodern gewordenen Schilder ohne weitere Übergangszeit durch ihre schon seit Jahren entworfenen Nachfolger ersetzt werden müssen. Jahrelang hatten sie nebeneinander existiert. Rechtliche Probleme durch die Fortsetzung des Nebeneinanders von alten und neuen Schildern sieht Ramsauer nicht. Gerichte hätten Einwänden gegen Bußgeldbescheide nicht stattgegeben, wenn darin die Gültigkeit der alten Schilder angezweifelt wurde.

Hintergrund: Die Glosse um die Schilder-Novelle

Peter Ramsauer hatte laut Pressemitteilung des Bundesverkehrsministeriums eine rechtliche Überprüfung der "Schilderwaldnovelle" veranlasst. O-Ton Ramsauer: "Das Ergebnis ist ernüchternd: Die Novelle ist wegen des Verstoßes gegen das verfassungsrechtlich verankerte Zitiergebot nichtig. Das bedeutet: Es gilt weiterhin die StVO in der Fassung vor dem 1. September 2009. Die alten Schilder müssen nicht ausgetauscht werden." Das Bundesverkehrsministerium arbeite "mit Nachdruck" daran, die Fehler der Novelle zu korrigieren. Es solle schnellstmöglich ein neuer Änderungsentwurf vorgelegt werden, dem der Bundesrat noch zustimmen muss. Auf der Verkehrsministerkonferenz am 14./15. April in Bremen sollen die Länder "zu einer schnellen Mitwirkung bewegt werden".

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Kommentare zum Artikel (4)

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Karl Nehme
21.03.2011, 16:44Uhr

Es ist schon traurig, wie die Politiker mit unseren Steuergeldern umgehen. Als ob es so wichtig ist, dass die alten Schilder durch die meist sehr wenig oder kaum geänderten neuen Schilder ersetzt werden müssen. Für arme Leute ist kein Geld da, aber für so`n Schwachsinn. Wäre besser, das Geld würde in den Straßenbau gesteckt und die Winterschäden repariert.

Jan Daio
15.04.2010, 21:42Uhr

Schöne neue Schilderwelt?
Unbeschrankter Bahnübergang: Züge sind zur leichteren Unterscheidung von KFZ mit 3 weiße Stirnlichtern ausgestattet, und auf Nebenstrecken sucht man die Elektrifizierung oft vergeblich.
Fußgängerweg: Die moderne Frau ist sicherlich nicht durch extrem breite Becken gekennzeichnet.
Div. Schilder: Pfeile in Herzform sind mindestens genauso gut wie Pfeile aus 3 simplen Strichen. Alte Autos und verkehrssichere Fahrräder sind mindestens gleichwertig zu ihren neuen Varianten. Einheiten bei Größenangaben können sicherlich nicht zu Verwirrungen führen.

Anwalts Liebling
13.04.2010, 16:49Uhr

Die Novelle vom 1. September 2009 ist offiziell geltendes Gesetz. Ramsauer ist anderer Ansicht und muss seine neue Version erst noch vom Bundesrat absegnen lassen. Die Begründung von wegen "Zitiergebot" wird bestimmt noch viele Juristen beschäftigen.

Jens Müller
13.04.2010, 16:02Uhr

"Seit September 2009 gilt eine Änderung der Straßenverkehrsordnung."

Ja was nun? Gilt sie oder gilt sie nicht? Bitte entscheiden!

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