Schlaglöcher: Urteil zur Haftung
— 15.02.2013Gemeinde muss zahlen
Nachdem ein Autofahrer mit seinem Wagen in einem Schlagloch aufgesetzt war, entschied das Landgericht Rostock: Die Gemeinde muss Schadenersatz zahlen.
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Nach Auskunft der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) war der betroffene Autofahrer bei starkem Regen durch ein zwölf Zentimeter tiefes und 120 Zentimeter langes Schlagloch gefahren. Dadurch setzte sein Auto auf und wurde beschädigt. Die Reparaturkosten beliefen sich auf rund 1500 Euro.
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