Schlaglöcher: Urteil zur Haftung

— 15.02.2013

Gemeinde muss zahlen

Nachdem ein Autofahrer mit seinem Wagen in einem Schlagloch aufgesetzt war, entschied das Landgericht Rostock: Die Gemeinde muss Schadenersatz zahlen.

Das Landgericht Rostock hat eine Gemeinde zu Schadenersatz wegen Schlaglöchern verurteilt. Die Straße hätte gesperrt oder schnell ausgebessert werden müssen. Die Hälfte des Schadens am Auto muss der Fahrer tragen. Laut Gericht war er zu schnell. (Az. 10 O 656/11). Das Gericht kam zu der Auffassung, dass eine Gemeinde für Schäden durch Schlaglöcher haftbar gemacht werden kann, wenn ihr bekannt ist, dass auf rund 500 Metern 15 bis 20 Schlaglöcher mit einer teilweisen Tiefe von sieben bis acht Zentimeter vorliegen.

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Nach Auskunft der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) war der betroffene Autofahrer bei starkem Regen durch ein zwölf Zentimeter tiefes und 120 Zentimeter langes Schlagloch gefahren. Dadurch setzte sein Auto auf und wurde beschädigt. Die Reparaturkosten beliefen sich auf rund 1500 Euro.

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