Segway-Roller im Crashtest — 27.05.2008
Autsch!
Der lustige "Segway" richtet auf dem Bürgersteig Chaos an, wenn der Fahrer nicht damit umgehen kann. Sind Autos mit im Spiel, sieht es richtig übel aus für den Stehroller-Piloten.
Die DEKRA (Deutscher Kraftfahrzeug-Überwachungsverein) hat jetzt beim Crashtest herausgefunden, dass ein solcher Zusammenprall tödlich enden kann. Der Dummy knallt mit voller Wucht auf das Blech, rutscht dann daran herunter und bleibt vor dem Wagen liegen. Auch beim Szenario Segway kontra Fußgänger – rein rechtlich ein Verkehrsunfall – fließt Blut: Bei einem weiteren Crashversuch wurde der Segway-Dummy gegen einen stehenden Kollegen, der einen Fußgänger simulierte, gesteuert. Ergebnis: Beide, Rollerfahrer und Fußgänger, verletzten sich erheblich.
Der Gesamtverband der deutschen Versicherer (GdV), Initiator der Untersuchung, fordert daher ein Tempolimit für die Elektro-Wägelchen. In Fußgängerzonen und auf Gehwegen sollten Segways nur mit maximal sechs km/h fahren dürfen, ansonsten empfiehlt der GdV maximal neun km/h. Außerdem wird von den Fahrern verlangt, einen Fahrradhelm zu tragen. Auch einen obligatorischen Versicherungsschutz wünschen sich die Versicherer. Das Absolvieren eines Parcours mit Probanden zeigte, "dass der erste schnelle Lernerfolg zur Überschätzung der eigenen Fähigkeiten beim Fahren des Segways führen kann", so ein Sprecher. Segways sollten deshalb nur nach einem speziellen Training im Straßenverkehr bewegt werden.

































