StVO: Kauderwelsch in der Verkehrsordnung — 31.12.2010

ACE fordert Klartext

Verkehrsminister Ramsauer will Anglizismen aus der deutschen Spreche verbannen. Schön und gut, sagt der ACE, aber Klartext in der StVO wäre auch nicht schlecht. Dabei gibt es so schöne Wortschöpfungen.

Haben Sie schon mal was von Wegerechtsfahrzeugen, Fahrtrichtungsanzeiger oder Schallzeichen gehört? Diese Wortungetüme stammen aus unserer Straßenverkehrsordnung, kurz StVO. Schon im Jahr 2002 übersetzte Sprachkritiker Wolf Schneider das Behörden-Kauderwelsch in Umgangssprache und warb für Vereinfachung. Genützt hat es nichts. Jetzt hat der Auto Club Europa (ACE) einen weiteren Versuch unternommen und Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) aufgefordert, die StVO einer sprachlichen Entrümpelungsaktion zu unterziehen. Dem Grundgesetz des Straßenverkehrs täte eine bürgernahe und verständliche Sprache gut, argumentiert der ACE, um mehr "Verständnis für Maßnahmen einer gesetzlichen Regelung" zu wecken.

Verkehrsrecht: Hier geht es zur Urteilsdatenbank

Können Sie StVO-isch? Wissen Sie, was ein qualifizierter Rotlichtverstoß, eine Begrenzungsleuchte und ein Wegstreckenzähler sind? Nein? Dann klicken Sie sich durch unsere Galerie und lernen Sie dazu.

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Le Baron
04.01.2011, 17:12Uhr

Natürlich sind diese Forderungen Mumpitz! Daß der Fahrtrichtungsanzeiger ein Blinker ist, legt die StVZO fest, also ein anderes Gesetzeswerk. Ebensogut könnte der Fahrtrichtungsanzeiger ja ein Winker seien - so wie früher mal.

klaus-peter
03.01.2011, 22:21Uhr

wenn man solche Kommentare liest wie der vom "Nick", dann versteht man auch den Begriff" Oberlehrer". leider gibt es in unserem Leben noch immer "Lebensumstände" die durch Begriffe und Sprache an Unverständnis kaum zu überbieten sind: Arzt- Lateinische Fachbegriff; Kirche - Umgangssprache vom "Bodenpersonal" war und ist auch Latein. aber es MUß heissen:" das Gesetzt ist für Menschen Da"und nicht der Mensch für Gesetze, also fordere ich die volle Unterstützung durch den "Verkehrsteilnehmer"!

Stephan
03.01.2011, 21:27Uhr

Warum drüber aufregen? Ist doch wieder ein typisches "BILD-muss-irgend-etwas-schreiben" Thema... Tun wird sich (hoffentlich) nichts.

Julien
03.01.2011, 21:01Uhr

Wer liest denn in der StVO ?? Leute die sich in der Materie auskennen!!!
Müßte man alles nochmals erklären, würde das Straßenverkehrsgesetzbuch noch dicker werden!!!
Wer sich damit schon mal auseinander setzen mußte, weiß das es jetzt schon reicht!!!

Kreuzung = wird auch gern als Verkehrsknotenpunkt bezeichnet!!! :)

Nick
03.01.2011, 17:48Uhr

Natürlich muss es Schallzeichen und Fahrtrichtungsanzeiger als Oberbegriff heißen, denn Klingel und ausgestreckter Arm wären ja doch blöd - die StVO gilt nämlich auch für Radfahrer.
Mann könnte aber eine Art Glossar anfügen, in dem diese Begriffe näher erläutert werden. In der Art: "Schallzeichen: durch Hupe, Horn oder Klingel erzeugter Ton"

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