Tipps zur Abwrackprämie

— 23.02.2009

Stolperfalle Abwrackprämie

Tipps zur Abwrackprämie
Die Umweltprämie für Neuwagenkäufer hat auch ihre Tücken. So könnte der Fördertopf von 1,5 Milliarden Euro vorzeitig leer sein. Rund 100.000 Anträge wurden bereits gestellt.
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Die Nachfrage nach Neuwagen steigt – dank der Abwrackprämie. Doch beim staatlichen Kaufanreizprogramm für Neuwagenkäufer lauert auch die ein oder andere Falle. So könnte zum Beispiel leer ausgehen, wer zu spät abwrackt; denn der Fördertopf in Höhe von 1,5 Milliarden Euro könnte wegen der großen Nachfrage schon vor Ende der Regelung am 31. Dezember 2009 ausgehen. Einen knappen Monat nach Einführung der Abwrackprämie ist gut ein Sechstel der Fördermittel vergeben. Wie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) am Montag (23. Februar 2009) mitteilte, sind bis heute 104.840 Anträge auf die Umweltprämie von jeweils 2500 Euro pro Auto eingegangen. Die bewilligten 1,5 Milliarden Euro reichen für knapp 600.000 Anträge, da der Verwaltungsaufwand auch noch aus dem Topf bezahlt werden muss. Ab März 2009 reicht es zudem nicht mehr, dass Autokäufer mit dem Prämienantrag beim Bafa nur die Kopie der Zulassungspapiere des zu verschrottenden Fahrzeugs einreichen. Stattdessen muss der entwertete Fahrzeugbrief im Original vorliegen. Bei bereits eingereichten Anträgen muss aber nichts nachgeliefert werden.
Hier können Sie den Antrag für die Abwrackprämie herunterladen!
Gezahlt wird nach Eingang der Anträge. Wer also zu spät kauft, verliert möglicherweise seinen Anspruch auf Prämienzahlung. Vorsicht ist auch geboten, wenn der Autohändler die Umweltprämie vorschießt: Hat der Neuwagen eine längere Lieferzeit, ist der Fördertopf bei Anmeldung des Neuwagens womöglich schon leer. Der Händler kann dann die Prämie vom Käufer einfordern. Deshalb sollte unbedingt vertraglich festgehalten werden, dass der Händler die Umweltprämie übernimmt und nicht nur vorschießt. Auch Familien müssen beim Autokauf auf Details achten: So muss beispielsweise der Halter des Alt- und Neuwagens identisch sein. Einfach das Auto des Ehepartners verschrotten und die Prämie selbst kassieren funktioniert also nicht. Pech haben auch Autobesitzer, die ihr Altfahrzeug kurz vor Stichtag abgemeldet haben. Denn das Fahrzeug muss unmittelbar vor der Verschrottung mindestens ein Jahr auf den Antragssteller zugelassen sein. Außerdem gilt die Abwrackprämie nur für Privatpersonen – Geschäftswagenbesitzer, egal ob Konzern oder Handwerksbetrieb, gehen leer aus.
Hier geht es zur Sonderseite über die Abwrackprämie/Umweltprämie
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