Unfälle mit Traktoren und Landmaschinen — 07.10.2011

Volle Breitseite

Landwirtschaftliche Fahrzeuge im XXL-Format verursachen in der Erntezeit  stets schwere Unfälle. Und die Agrarmonster werden immer schneller, schwerer und breiter.

Im Herbst geht es wieder rund auf dem Land: Traktoren, Feldhäcksler und Rübenernter im XXL-Format sind rund um die Uhr im Einsatz. Hinter dem Steuer gestresste Fahrer, die zwölf Stunden und mehr auf dem Bock sitzen. Zeit ist Geld im Geschäft der 2000 Lohnunternehmer, die deutschlandweit von Acker zu Acker touren. "Zur Erntezeit", sagt Jörg Ahlgrimm, Leiter der Unfallanalyse der DEKRA, "ereignen sich regelmäßig schwerste Unfälle mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen und Pkw sowie Motorrädern".

Lesen Sie auch: Gefahr durch junge Landwirte

Die Traktoren und Landmaschinen werden immer breiter: bis zu 3,70 m – und mit Ausnahmegenehmigung auch noch mehr.

So wie auf der Bundesstraße L 85, Nähe Reinfeld im Kreis Stormarn (Schleswig-Holstein). Am Ausgang einer S-Kurve verunglückt ein Motorradfahrer, weil vor ihm ein Traktor auftaucht, der mit 3,89 Meter Breite fast die gesamte Fahrbahn einnimmt. Gefahr lauert stets, wenn die Agrarmonster ab- oder einbiegen oder beim Überholen und Entgegenkommen kein Platz zum Ausweichen bleibt. Denn sie werden immer größer, schneller, schwerer und vor allem immer breiter: bis 3,70 Meter – und dank Ausnahmegenehmigungen auch mehr. Die Ausnahme ist zur Regel geworden. "Ein gefahrloses Passieren", so Ahlgrimm, "ist fast unmöglich". Hinzu kommt, dass die bis zu 40 Tonnen schweren, über 300 PS starken und teils mehrere Hunderttausend Euro teuren Maschinen auf dem Feld fast von allein arbeiten, ihre Fahrer im Straßenverkehr aber überfordern. Zudem sind ihre Gespanne oft weit überladen und zu schnell unterwegs.

Acker-Giganten: Die größten Traktoren

Sogenannte Schwerlasttrupps der Polizei versuchen zu retten, was zu retten ist. Obwohl Kontrollen verschärft und Bußgelder seit 2009 fast verdoppelt wurden, fordert Kristian Käding vom Schwerlasttrupp der Polizei Ratzeburg (S-H) eine noch schärfere Gangart, um die Probleme der industrialisierten Landwirtschaft endlich von der Straße zu verbannen. Doch die Agrarlobby ist mächtig. Wie Pirko Renftel vom Bundesverband der Lohnunternehmer etwa. "Natürlich wissen wir, dass die Bevölkerung vor diesen gewaltigen Maschinen Angst hat", sagt Renftel, bittet aber um Nachsicht, dass die millionenschweren Maschinen effizient eingesetzt werden müssten. Was er nicht sagt: Es geht hier nicht um notleidende Landwirte, sondern um Unternehmer, die satte Gewinne einfahren. Doch auch Renftel räumt ein, dass in puncto Abmessungen der Maschinen das Ende der Fahnenstange bereits erreicht sei. Für das Gros der Unternehmer stehe die Sicherheit im Verkehr und die Rücksichtnahme gegenüber anderen an erster Stelle. Jetzt gelte es, die schwarzen Schafe zu bremsen.

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Kommentare zum Artikel (5)

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Fahrer
06.11.2011, 15:25Uhr

Hallo, Ich fahre selbst mit Mähdrescher, Traktor etc und kann nur sagen dass manche Autofahrer scheinbar nicht verstehen, was eine Rundumleuchte bedeutet.
Es sind also nicht nur die Fahrer der Landwirtschaftlichen Fahrzeuge gefragt, sondern auch die restlichen Verkehrsteilnehmer, die ihren Kopf einschalten müssen.

Gruß

Bernd
25.10.2011, 11:25Uhr

ihr habt alle keine Ahnung !!! wer von euch ist schonmal mit so einem gerät gefahren ? ... und seit wann sind Trecker 3,70m breit ? ... und warum sollte man mit einer Rundumleuchte vor dingen warnen die nicht nötig sind ?

Wissender
07.10.2011, 12:59Uhr

Sehr geehrte Redaktion der AutoBild,

der Kommentar zu Bild 4 disqualifiziert Sie. Bitte beschränken Sie sich auf das Autofahren und verzichten Sie auf ideologisch verblendete Schwachsinnsaussagen. War der Autor vorher beim Neuen Deutschland?

Wissender
07.10.2011, 12:53Uhr

@Haudrauf:

99,9% der an Landmaschinen montierten RKL sind ordnungswidrig, weil nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen. Zwar bietet jeder Treckerhersteller diese für rund 100-200 Euro (Halterung+Verkabelung!) in der Aufpreisliste an, sie werden aber regelmäßig NICHT mit in die Baureihenhomologation einbezogen und sind daher NICHT ZULÄSSIG!
Außerdem ist das "Anwenden" einer gelben RKL in o.g. Fällen gehnemigungspflichtig gem. StVZO,§52,Abs.4,Tiret3. Trotzdem wird munter rumgemacht mit der "Randalelampe", und auch TÜV&Co bemängeln die Faschingsleuchte in aller Regel nicht.

Wissender

Haudrauf
07.10.2011, 08:38Uhr

Große Fahrzeuge sind nicht das Hauptproblem des landwirtschaftlichen Verkehrs auf der Landstraße. Es sind haufenweise alte Traktoren unterwegs, deren Rückleuchten eine Leuchtkraft von einer Standby-Lampe eines Elektrogeräts besitzen und sonst nicht weiter auf sich aufmerksam machen. Noch etwas schlechte Sicht dazu, dann wird es richtig spannend. Seit Jahren frage ich mich, warum gelbe Rundumleuchten auf landwirtschaftlichen Fahrzeugen nicht zur Pflicht werden? Die kosten nicht viel, können auf fast jedem Fahrzeug montiert werden und sind in jeder Hinsicht ein Sicherheitsgewinn.

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