Unfallfolgen: Schmerzensgeld — 16.04.2011
Damit können Sie rechnen
Armbruch durch Unfall? Zum Glück heilen die meisten Verletzungen – als kleines Trostpflaster gibt es Bares. Nach einem Unfall können nämlich nicht nur die Sachschäden geltend gemacht werden, sondern auch Schmerzensgeld.
Überblick: Weitere Service-Themen
• Wer hat Anspruch? Einen Anspruch hat jeder, der unverschuldet verletzt wurde. Bleiben dauerhafte Schäden zurück, die etwa die Arbeitskraft beeinträchtigen, kommen Renten als weitere Ansprüche hinzu. • Wie berechnet sich die Höhe der Entschädigung? Jede Forderung wird im Einzelfall bewertet. Egal ob in Verhandlungen mit der Versicherung oder vor Gericht. Viele Faktoren spielen dabei eine Rolle: die Schwere der Verletzung, die Dauer der ärztlichen Behandlung, die Länge der Arbeitsunfähigkeit sowie mögliche Dauer- oder Folgeschäden. • Wie viel Geld gibt es? Die Beträge reichen von 50 Euro für ein leichtes Schleudertrauma bis zu 500.000 Euro für schwerste Verletzungen (siehe Tabelle).Vorsicht bei Abfindungen
• Gibt es weitere Leistungen? Bei sehr schweren Fällen, in denen das Opfer zum Pflegefall wird, kann außerdem eine lebenslange monatliche Schmerzensgeldrente vom Gericht angeordnet werden. • Wer zahlt bei Unfallflucht? Kann der Unfallverursacher nicht ermittelt werden, springt in bestimmten Fällen der Verein Verkehrsopferhilfe ein, der von den deutschen Versicherungen getragen wird (www.verkehrsopferhilfe.de). Diese Einrichtung hilft auch bei Unfällen im Ausland und Schäden durch nicht versicherte Fahrzeuge. • Welche Fallen gibt es? Vorsicht beim Abschluss von Abfindungsvereinbarungen. Denn treten später Folgeschäden aus dem Unfall auf, mit denen selbst ein Fachmann nicht rechnen konnte, besteht kein Anspruch auf weiteres Schmerzensgeld.
Das sagt der Anwalt
Suchen Sie nach Gerichtsentscheidungen mit ähnlichen Sachverhalten und Verletzungsbildern, um ein Gefühl für die angemessene Höhe des Schmerzensgelds zu bekommen. Zur Vermeidung eines Rechtsstreits sind Versicherungen sogar bereit, etwas mehr zu bezahlen. Da Anwaltskosten ein ebenfalls vom Schädiger zu erstattender Schaden sind, sollten Sie insbesondere bei schwerwiegenden Unfallfolgen einen Fachanwalt für Verkehrs- und Versicherungsrecht Beauftragen.Buch-Tipp
Andreas Slizyk: Beck'sche Schmerzensgeldtabelle 2011.
Verlag C. H. Beck, ISBN 978 3 406 61796 6.
Preis: 59 Euro.
Wertung: 4 von 5 Sternen.
| Schmerzensgeld-Beispiele | |
|---|---|
| Verletzung | Schmerzensgeld |
| Armbruch | 800 Euro |
| Beinbruch | 1750 Euro |
| Oberarmamputation | 15.339 Euro |
| Schwerste Gehirnschädigungen, Intensivpflegefall | 500.000 Euro + Rente |
| Nasenbein zertrümmert | 2500 Euro |
| HWS-Syndrom (Schleudertrauma) | 51 Euro |
| Querschnittslähmung | 255.000 Euro |
| Verbrennungen 2. bis 3. Grades | 76.694 Euro |
| Verlust des linken Auges | 40.903 Euro |
| Schwere Beckenfraktur | 7000 Euro |
| Quelle: Beck'sche Schmerzensgeldtabelle 2011 | |







































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