Unternehmer kritisieren Dienstwagenbesteuerung
— 08.03.2013Petition gegen 1-Prozent-Regel
Die Interessenvertretung der Vertriebsunternehmer will die Dienstwagensteuer per Petition kippen. Die 1-Prozent-Regelung sei ungerecht.
Lesen Sie auch: Neue Besteuerung für Dienstfahrräder
Eine Forderung, die der CDH seit Jahren stellt, ist die gerechte Besteuerung der privaten Nutzung von Dienst- und Geschäftswagen. Unter der derzeitigen Regelung litten nicht nur die vielreisenden selbständigen Handelsvertreter, sondern auch Millionen anderer Steuerpflichtiger, die Dienst- und Geschäftswagen privat nutzten. Bisher gilt: Wird ein Geschäftswagen nicht nur betrieblich, sondern auch privat genutzt, muss der Wert der privaten Nutzung versteuert werden – entweder per Fahrtenbuch oder nach der 1-Prozent-Regelung. Dazu hat der Gesetzgeber festgelegt, dass der Besteuerungswert monatlich ein Prozent des inländischen Brutto-Listenpreises beträgt. Der Brutto-Listenpreis entspreche laut CDH aber oft nicht dem tatsächlichen Kaufpreis, da im KFZ-Handel auf den Bruttolistenpreis bereits seit Jahren erhebliche Rabatte gewähre. Die Fahrtenbuch-Methode sei keine wirkliche Alternative, da sie mit einem sehr hohen Aufwand verbunden und streitanfällig sei. Wird das Fahrtenbuch aufgrund von Fehlern verworfen, greife automatisch die 1-Prozent-Regelung.Überblick: News rund ums Thema Auto und Recht
Das könnte Sie auch interessieren


































Kommentar verfassen