Valet-Parking am Flughafen — autobild.de — 03.07.2009

Sorglos abheben

Flughafen Köln/Bonn
Falls Sie mit dem Flugzeug verreisen, könnte Ihnen "Valet Parkin" viel Mühe ersparen. Am Flughafen sorgt ein Parkservice für die unkomplizierte und sichere Unterbringung Ihres Autos.
ANZEIGE
Flugreisende, die vor dem Abflug bequem parken und nach der Rückkehr ihr Fahrzeug nicht lange suchen möchten, greifen immer häufiger zu einem neuen Hilfsmittel: Valet-Parking (Valet = "Diener" im Englischen und Französischen). Ein Mitarbeiter eines Parkservice-Unternehmens übernimmt dabei am Flughafen-Terminal das Auto, parkt es auf dem Firmengelände oder in einem Parkhaus und fährt es zu einem verabredeten Zeitpunkt wieder vor. Um unliebsamen Überraschungen vorzubeugen, sollte sich der Reisende jedoch vor der Übergabe die Buchungsbestätigung sowie einen Ausweis des Valet-Parking-Mitarbeiters zeigen lassen.
In vielen Fällen haftet das Valet-Parking-Unternehmen
Mit dieser und ein paar anderen Vorsichtsmaßnahmen lässt es sich ohne Angst ums eigene Auto in den Urlaub abheben, wie die AXA-Versicherung mitteilt. So sollte der Anbieter garantieren, dass er die Fahrzeuge ausschließlich in speziell gesicherten, nicht öffentlich zugänglichen Bereichen abstellt. Außerdem lohnt es sich, einen Blick in die Geschäftsbedingungen des Dienstleisters zu werfen und zu erfragen, für welche Fälle dieser eine Versicherung abgeschlossen hat. Denn bei einem Unfall auf dem Weg zum Parkplatz, bei Beschädigung oder Diebstahl haftet nämlich für gewöhnlich des Valet-Parking-Unternehmen. Nicht ganz gefeit ist der Reisende jedoch trotz allem vor Langfingern, denen er möglicherweise den Schlüssel übergibt. Den teuren Porsche, rät der Versicherer, sollte man deshalb dann doch lieber zu Hause lassen.

Kommentare zum Artikel

Das sehen Sie auch so? Oder anders? Diskutieren Sie mit!

Kommentar verfassen

Fügen Sie Ihre Meinung der aktuellen Artikeldiskussion hinzu.

Hinweis: Die mit einem Stern * versehenen Felder sind Pflichtfelder.

Die Inhalte werden geladen.
Sollten in Kürze keine Inhalte angezeigt werden, überprüfen Sie bitte, ob JavaScript aktiviert ist.
Artikel bewerten