Verkehrsrecht — 07.06.2011
Das gilt auf der Autobahn
Rechts überholen, bei Stau die Standspur befahren oder den Standstreifen als Verlängerung zum Einfädeln nutzen – darf man das eigentlich? AUTO BILD erklärt was auf der Autobahn erlaubt ist und was nicht.
Im Überblick: Alles zum Thema Verkehrsrecht
• Darf ich bei Stau den Standstreifen befahren, um die Autobahn an der nächsten Ausfahrt zu verlassen? Nein, die Standspur gehört zwar zur Autobahn, ist jedoch nicht Bestandteil der Fahrbahn. • Darf ich den Standstreifen als Einfädelspur benutzen, müssen die Fahrer auf der Fahrbahn Platz machen? Sie dürfen die Standspur nicht zum Einfädeln benutzen. Die Fahrer auf der Autobahn müssen Sie auch nicht auffahren lassen. Grundsätzlich hat der Auffahrende die Vorfahrt des durchgehenden Verkehrs zu beachten und muss eine ausreichend große Lücke abwarten. • Wie bildet man auf einer dreispurigen Autobahn eine Gasse? Darf ich dem Einsatzwagen direkt folgen? Die Rettungsgasse wird zwischen linker und mittlerer Spur gebildet. Unmittelbares Verfolgen des Blaulichtwagens ist verboten.
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• Ist Abschleppen erlaubt? Nein, wegen der erheblichen Geschwindigkeitsdifferenz ist dies verboten (§15a StVO). Ausnahme: Bleibt ein Fahrzeug auf der Autobahn liegen, darf es bis zur nächsten Ausfahrt und hinaus geschleppt werden. Beide Fahrzeuge müssen dabei die Warnblinker einschalten. • Was passiert, wenn ich auf der Autobahn wegen Spritmangels liegen bleibe? Das Liegenbleiben wegen Kraftstoffmangels verstößt nicht gegen das Halteverbot auf Autobahnen (§18 StVO). Sie müssen Ihr Auto jedoch absichern. War der Spritmangel absehbar, kann ein Verwarnungsgeld verhängt werden.• Ich will die Autobahn verlassen. Wann muss ich den Blinker setzen? Wer ausfährt, ändert die Fahrtrichtung und muss dies rechtzeitig durch Rechtsblinken anzeigen (§ 9 Abs. 1 StVO). Das Blinken muss so lange zu sehen sein, bis klar ist, dass Sie abbiegen wollen. Tipp: Setzen Sie den Blinker spätestens ab der dreistreifigen Bake. • Ich überhole auf der Autobahn. Wann muss ich blinken? Beim Aus- und Einscheren – und zwar so rechtzeitig, dass die anderen sich darauf einstellen können. • Darf ich auf der Autobahn in eine Kolonne, etwa der Bundeswehr, einscheren? Nein, das ist verboten. Nur Fahrzeuge aus dem Kolonnenverband dürfen in die Kolonne einscheren.
Geblitzt: Welche Strafen drohen?
• Was kostet es, wenn ich ein Tempolimit auf der Autobahn überschreite? Auf der Autobahn gelten keine besonderen Bußgeldsätze, sondern die Sätze für Tempoverstöße außerorts. Bis 20 km/h über dem Limit kosten zehn bis 30 Euro Verwarnungsgeld. Ab 21 km/h zu viel bringt einen Punkt, ab 41 km/h über dem Limit einen Monat Fahrverbot. Nach dem Bußgeldkatalog reichen die Strafen bis 600 Euro, vier Punkte und drei Monate Fahrverbot (bei mehr als 70 km/h über dem Tempolimit).
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Kommentare zum Artikel (2)
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Hallo!
Wenn ich auf der Autobahn auf der linken Spur fahre un ein Auto vor mit auf der rechten Spur fängt an mit blinken und möchte ein langsameres Auto überholen. Darf ich dann noch an den blinkenden Auto vorbei fahren oder muss ich warten bis es überholt hat?
Grüße
Andrea
Oja Theorie und Praxis....