Verkehrsrecht
— 30.09.2009Raser auf Bewährung
Wer mit mindestens 26 km/h zu viel geblitzt wird, hat drei Punkte in Flensburg sicher. Viele Autofahrer wissen jedoch nicht, dass sie danach ein Jahr lang auf Bewährung fahren.
Zweimal deutlich zu schnell – Pappe weg
Wird innerhalb von zwölf Monaten erneut ein Geschwindigkeitsverstoß in der Größenordnung von 26 km/h und mehr festgestellt, ist der Führerschein wegen "beharrlicher Pflichtverletzung" für einen Monat weg – auch wenn der erneute Geschwindigkeitsverstoß für sich betrachtet laut Bußgeldkatalog nicht mit einem Fahrverbot bestraft wird. Der Gesetzgeber sanktioniert so die Beharrlichkeit, mit der sich ein Autofahrer mehrfach über Tempolimits hinweggesetzt hat. Ertappte Temposünder müssen sich außerdem davor in Acht nehmen, besonders schnell wieder rückfällig zu werden. Denn dann muss sogar bei Verstößen unterhalb der 26-km/h-Grenze um den Führerschein gebangt werden.So hat das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg einen Autofahrer wegen "beharrlicher Pflichtverletzung" mit einem Fahrverbot belegt, der beim zweiten Mal nur 25 km/h zu schnell war (Az: 3 Ss, OWi 422/2007). In diesem Fall lagen zwei weitere Verstöße erst elf bzw. knapp zwölf Monate zurück. Als erheblich werden dabei alle Verstöße betrachtet, die mit einem Bußgeld von mehr als 35 Euro geahndet werden. So können also bereits mehrere Geschwindigkeitsverstöße unterhalb der 26-km/h-Grenze zu einem Fahrverbot führen, wenn sie kurz hintereinander folgen.


































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